Wie wirkt sich eine Steuerermäßigung aus?

Eine Steuerermäßigung gemäß des Einkommensteuergesetzes wirkt sich steuermindernd auf die tarifliche Einkommensteuer aus. Auf Antrag können die Kosten zum Teil direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Der Antrag ist durch die entsprechende Eintragung in der Einkommensteuererklärung zu stellen.

Die digitale Steuerberatung, die wir Ihnen bieten, unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und wir beraten Sie gerne vollumfänglich über die Möglichkeiten der unterschiedlichen Steuerermäßigungen. Auch wenn Sie Renovierungs-. Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen planen, beraten wir Sie gerne über die korrekten Verträge und Rechnungen, um die richtigen Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung zu sichern.

Steuerermäßigungen gem. § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) für Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen

Wer Handwerkerleistungen oder eine haushaltsnahe Dienstleistung in und um den eigenen Haushalt in Anspruch nimmt, der kann diese Kosten in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und keine handwerkliche Leistung darstellen. Für die Dienstleistung ist eine fremde dritte Person oder eine Dienstleistungsagentur zu beschäftigen.

Die Handwerkerleistungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes in und um das Haus, wie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden immer von geschulten Fachkräften übernommen. Voraussetzung für diese Steuerermäßigung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit einer Aufschlüsselung der Kosten in Materialkosten, Maschinenstunden und Arbeitsleistung sowie eine unbar geleisteten Zahlung auf das Bankkonto des Leistenden.

Wichtig ist, dass Kosten für eine Neubaumaßnahme nicht begünstigt sind.

Höhe der Steuerermäßigung

Bei haushaltsnahe Dienstleistungen können 20 % der Kosten, höchstens jedoch 4.000 EUR angesetzt werden. Dies bedeutet, das 20.000 EUR in der Steuererklärung eingetragen werden können. Bei Handwerkerleistungen können ebenfalls 20 % der Kosten angesetzt werden, höchstens liegt hier die Höchstgrenze 1.200 EUR, was einem Rechnungsbetrag von 6.000 EUR entspricht.

Werden Tätigkeiten in jeder Immobilie steuermindernd berücksichtigt?

Die entstanden Kosten für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen können auch dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn es sich nicht nur um den Erstwohnsitz handelt. Zweit-, Ferien- und Wochenendwohnungen sind von der Steuerermäßigung nicht ausgeschlossen.

Wer lediglich Mieterin oder Mieter einer Immobilie ist, kann ebenfalls von der Steuerermäßigung profitieren. Es ist unerheblich, dass die Vermietenden Auftragsgebende sind und die Rechnungen auf deren Namen ausgestellt wurde. Als Nachweis ist hierfür die Wohnnebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder eine entsprechende Bescheinigung vorzuhalten. Wichtig ist auch hier, dass die Kosten in Material, Maschinenstunden und Arbeitsleistung aufgeschlüsselt sind. Dagegen kann der Vermietende die Kosten richtigerweise nicht in der eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Gartenarbeiten in der Rechtsprechung

Zu einem Haushalt gehören neben den Räumen innerhalb der Immobilie auch die dazugehörigen Außenanlagen.

Wie bereits oben erwähnt, ist es wichtig, dass es sich nicht um die Neuanlage eines Gartens im Rahmen einer Neubauerrichtung handelt. Kommt es aber zu Maßnahmen in einem bereits vorhandenen Haushalt, zu dem der schon vorhandene Grund und Boden gehört, so sind die Kosten ebenfalls steuermindernd zu berücksichtigen.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören übliche Gartenarbeiten, die das Schneiden von Hecken, das Mähen des Rasens oder die Schädlingsbekämpfung. Dazu gehört auch das Jäten von Unkraut oder das Kehren und Reinigen der Terrassenfläche. Zusammenfassend ist hier von den ständig anfallenden Pflege- und Instandhaltungsarbeiten auszugehen.

Als Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anzusehen, die zumeist von Fachleuten erledigt werden. Diese Leistungen können beispielsweise das Verlegen eines Rollrasens oder das Pflastern einer Terrassenfläche sein.

Die Kosten für Gartenarbeiten ohne dazugehörigen „Haushalt“ sind nicht steuermindernd berücksichtigungsfähig. Als Haushalt definiert sich eine zusammengehörige Wohneinheit, die sich aus einer oder mehreren Personen zusammensetzt.

Das Steuerrecht bietet viele Möglichkeiten, Ausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Um Ihnen umfangreiche Recherchen und Zweifel an der richtigen Eintragung und somit die Ungewissheit über die Richtigkeit Ihrer Angaben zu nehmen, bieten wir Ihnen unsere digitale Steuerberatung an. Durch ständige Weiterbildung und ein engagiertes Team sind Sie mit uns auf der sicheren Seite.