Steueroptimierte Vermögensübertragung

Die Vererbung eines Vermögens durch ein Testament kann steueroptimal gestaltet werden.

Möchten Sie ein Testament zugunsten Ihres Ehegatten oder eines anderen Familienmitglieds aufsetzen, profitieren die Erben von den Freibeträgen, die der Gesetzgeber ihnen zugesteht. Die Freibeträge bemessen sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können einen Freibetrag von jeweils 500.000 Euro geltend machen. Ihren Kindern räumt der Gesetzgeber einen Freibetrag von 400.000 Euro ein. Enkel erben steuerfrei, wenn ihr Vermögensanteil unter dem Betrag von 200.000 Euro liegt. Möchten Sie Ihr Vermögen an einen Freund vererben, steht diesem ein Freibetrag von 20.000 Euro zu.

Bei einem Gespräch in unserer Steuerberatung erfahren Sie, welche Alternativen sich in Ihrer persönlichen Situation bieten und wie Sie das Testament so gestalten, dass Ihre Erben mit möglichst wenig Erbschaftsteuer belastet werden.

Ehegatten können nach dem deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Das sog. »Berliner Testament« sieht vor, dass die Ehepartner sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und gemeinsam einen Schlusserben bestimmen. Der Schlusserbe kann z.B. die gemeinsame Tochter sein. Für das Kind ist die Gestaltung eines »Berliner Testaments« aus steuerlicher Sicht ungünstig, da der steuerliche Freibetrag von 400.000 Euro nicht bei Eintritt beider Erbfälle sondern nur einmal geltend gemacht werden kann.

Lassen Sie sich als Ehegatten von unserem Steuerberater aufzeigen, wie Sie die Vermögensübertragung optimal für Ihre Kinder gestalten können.

Unverheiratete Paare werden von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Um bei dem Erbfall eines Lebensgefährten über eine gemeinsam angeschaffte Immobilie oder andere Vermögenswerte verfügen zu können, empfiehlt es sich, zu Lebzeiten einen gemeinsamen Erbvertrag aufzusetzen. Sprechen Sie mit unserem Steuerberater und lassen Sie sich über die steuerlichen Konsequenzen eines Erbvertrags informieren.

Bei der Vererbung von Unternehmensvermögen zeigt Ihnen unser Unternehmensberater gerne die Möglichkeiten auf, die Ihnen das Erbrecht bietet, um den Vorgang steuerneutral oder steueroptimiert zu gestalten.

Die Erbschaftsteuererklärung

Die aconax Steuerberatungs GmbH ist ein digitales Unternehmen. Besuchen Sie uns als Erbe und beauftragen Sie uns mit der Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung, erstellen wir diese digital und übermitteln das Dokument an das zuständige Finanzamt.

Wird statt Barvermögen eine Immobilie vererbt, muss für Zwecke der Erbschaftsteuer der Bedarfswert des Hauses oder der Wohnung ermittelt werden. Informieren Sie sich in unserer Steuerberatung, welche Schritte für die Bedarfswertermittlung notwendig sind und welche Bewertungsfragen weiter zu klären sind, bevor die Erklärung über die Erbschaftsteuer erstellt werden kann.

Die zu zahlende Erbschaftsteuer bemisst sich an dem Wert des Vermögens abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten. Zu diesen Nachlassverbindlichkeiten gehören z.B. die Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist und die Beerdigungskosten. Wurde Ihnen per Testament auferlegt, ein Vermächtnis auszuzahlen oder eine andere Auflage zu erfüllen, können die anfallenden Kosten ebenfalls als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Wir beraten Sie gerne darüber, welche Nachlassverbindlichkeiten in Ihrem individuellen Fall zum Ansatz kommen können, um die Höhe der Erbschaftsteuer zu reduzieren.

Wir erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung digital und leiten das Dokument fristgerecht an das zuständige Finanzamt weiter.

Steuerliche Aspekte der vorweggenommenen Erbfolge

Durch das Rechtsinstitut der vorweggenommenen Erbfolge kann ein zukünftiger Erblasser eine Immobilie oder Teile des Nachlasses schon zu Lebzeiten auf seine Erben übertragen. Dieser Weg der Vermögensübertragung zieht steuerliche Konsequenzen nach sich, die durch eine gute Steuerberatung vorteilhaft gestaltet werden kann.

Die vorweggenommene Erbfolge sollten Sie insbesondere dann als Gestaltungsmöglichkeit in Betracht ziehen, wenn Sie Vermögen von hohem Wert auf die nächste Generation übertragen möchten. Im Rahmen einer gezielten Steuerberatung weist unser Steuerberater Sie darauf hin, wie sich ein Vermögensübergang im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge in ihrem Fall auswirkt und welche steuerlichen Vorteile sich für die Beschenkten ergeben können, wenn die Übergabe des Vermögens rechtzeitig vor dem Eintritt des Erbfalls erfolgt.