Steuerberatung Seefahrt

Sie sind als Kapitän, Schiffsoffizier oder Lotse im Bereich der Schifffahrt tätig. Abhängig davon, wo Sie hauptsächlich leben, müssen Sie bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten besondere Steuervorschriften beachten.

Die aconax Steuerberatungs GmbH ist ein digitales Unternehmen, das sich auf die Beratung von Seeleuten im Bereich Steuern spezialisiert hat. Unabhängig davon, ob Sie als Kapitän oder Schiffsoffizier Ihren Lebensmittelpunkt im Inland oder im Ausland haben, berät Sie unser Unternehmensberater in allen steuerlichen Angelegenheit. Ihre private Steuererklärung erstellen wir digital. Ebenfalls digital übermitteln wir das Dokument an das zuständige Finanzamt.

Sprechen Sie unseren Steuerberater auch an, wenn Sie als Schiffsmaschinist arbeiten oder in anderen Bereichen der Schifffahrt tätig sind und auf die Unterstützung, die Ihnen unsere fachliche Beratung bietet, nicht verzichten möchten.

Steuerberatung für unbeschränkt steuerpflichtige Seeleute

Haben Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind Sie in der Regel unbeschränkt steuerpflichtig. Internationales Steuerrecht bestimmt für Seeleute, dass Sie z.B. keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenn Sie sich auf einem Schiff unter deutscher Flagge für mehr als 183 Tage in fremden Hoheitsgewässern oder Häfen befinden. Für diese Seeleute sieht internationales Steuerrecht daher als zusätzliche Bedingung der unbeschränkten Steuerpflicht vor, dass Sie überwiegend auf einem deutschen Handelsschiff tätig oder hauptsächlich in deutschen Küstengewässern unterwegs sein müssen.

Lassen Sie sich von unserem Steuerberater darüber informieren, ob internationales Steuerrecht in Ihrem individuellen Fall die beschränkte oder die unbeschränkte Steuerpflicht vorsieht.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen zur unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen Sie als Kapitän oder Schiffsoffizier dem Lohnsteuerabzug in Deutschland. Als Ausgleich zu viel bezahlter Lohnsteuer können Sie jährlich eine private Steuererklärung abgeben. Die Höhe der Steuererstattung bemisst sich an dem Ansatz der Werbungskosten. Kommen Sie in unsere Kanzlei und sprechen Sie mit unserem Steuerberater. Er erklärt Ihnen gerne, welche Werbungskosten Sie als Kapitän, Schiffsoffizier oder Lotse geltend machen können und welche Besonderheiten aufgrund der BFH-Rechtsprechnung bei der Steuerdeklaration hinsichtlich des Reisekostenrechts beachtet werden müssen.

Sprechen Sie unseren Steuerberater gerne an, wenn Sie als Schiffsmaschinist oder Lotse Fragen zu den Werbungskosten haben, die Sie geltend machen können oder wir Ihnen bei anderen Sachverhalten im Bereich Steuern und Schifffahrt mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

Gemäß unserer Unternehmensphilosophie als digitales Unternehmen erstellen wir die Steuererklärung digital und übermitteln das Dokument auf elektrischem Weg fristgerecht an das zuständige Finanzamt.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden:

dass ein Seemann an Bord eines Schiffes keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet.

Bei einer Tätigkeit auf einem Schiff, das zur See fährt, handelt es sich immer um eine Auswärtstätigkeit (Fahrtätigkeit). Aufgrund der Reform des Reisekostenrechts ab 2014 ergeben sich zahlreiche Änderungen hinsichtlich der im Rahmen von Einkommensteuererklärungen bzw. Gewinnermittlungen anzusetzenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Fachliche Unterstützung für beschränkt steuerpflichtige Seeleute

Besteht Ihr Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland, kommt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen internationales Steuerrecht zur Anwendung. Sind Sie als Kapitän, Schiffsoffizier oder Lotse nicht überwiegend auf einem deutschen Handelsschiff tätig oder in deutschen Küstengewässern unterwegs, gelten Sie als beschränkt einkommensteuerpflichtig.

Internationales Steuerrecht sieht für diesen Fall vor, dass Sie in Deutschland keine private Steuererklärung abgeben müssten. Sprechen Sie mit unserem Unternehmensberater, welche Vorteile Ihnen die freiwillige Abgabe der privaten Steuererklärung in Deutschland bringen könnte.

Auf Ihren Wunsch erstellen wir die Einkommensteuererklärung digital und übermitteln sie an das zuständige Finanzamt.

Marinesoldaten und ihre Steuererklärung

Die aconax Steuerberatungs Gesellschaft mbH als digitales Unternehmen sieht sich auch als der passende Ansprechpartner, wenn Sie als Marinesoldat im Bereich der Schifffahrt tätig sind. Unser Unternehmensberater steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie wissen möchten, wie sich internationales Steuerrecht auf Ihre Tätigkeit auswirkt und welche Regelungen Sie als Marinesoldat speziell beachten müssen.

Beachten Sie z.B. die Ausnahme, die für Sie gilt, wenn Sie sich Bord eines Schiffes befinden. Für die Zeit, die Sie an Bord sind, können Sie Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Nutzen Sie die Beratung unseres Steuerberaters, um zu erfahren, wann in Ihrem Fall Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden können und wie hoch die Beträge sind, die zu einer höheren Steuererstattung führen. Nehmen Sie auch gerne die Gelegenheit wahr, sich über die anderen Werbungskosten zu informieren, die Sie als Marinesoldat bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen können.

Die Steuerberatung von Marinesoldaten umfasst neben der Beantwortung aller Fragen zu dem Werbungskostenabzug auch die digitale Erstellung der privaten Steuererklärung und die elektronische Übermittlung an das Finanzamt, das für sie zuständig ist.