Elektronische Beantragung der Steuernummer und weitere Pflichten eines Existenzgründers

Als Existenzgründer kommen viele steuerliche Pflichten auf Sie zu. Es beginnt mit der Beantragung der Steuernummer, die Sie erhalten, wenn Sie dem zuständigen Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lassen. Daneben müssen Sie sich um die richtige Rechtsform kümmern, Ihre Firma unter Umständen beim Handelsregister anmelden, eine Gesellschaftereinlage leisten und noch weitere Pflichten gegenüber Ihrem Finanzamt erfüllen.

Sie möchten sich selbstständig machen und bei Ihrer Existenzgründung von einer professionellen Steuerberatung profitieren. Dann nehmen Sie das Angebot an, das Ihnen Ihre digitale Steuerberatung in Wildau macht.

Was ist für die Beantragung einer Steuernummer erforderlich?

Ihre digitale Steuerberatung in Wildau ist Ihnen bei der Beantragung der Steuernummer in Wildau behilflich. Diese Steuernummer benötigen Sie, damit Sie bei Ihrem Finanzamt geführt werden und zur Steuer veranlagt werden können.

Für die Beantragung der Steuernummer geben Sie bei Ihrem Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab. Dies ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch in elektronischer Form möglich. In diesem Fragebogen informieren Sie das Finanzamt über Ihre persönlichen Verhältnisse und die zu erwartenden Umsätze. Nach der Prüfung teilt das Finanzamt Ihnen Ihre Steuernummer zu. Diese wird für die Steuerveranlagung verwendet. Außerdem müssen Sie als Existenzgründer darauf achten, dass Sie die Steuernummer auf Ihrer Rechnung vermerken.

Beauftragen Sie Ihre digitale Steuerberatung in Wildau, sind wir Ihnen gerne bei der Beantragung der Steuernummer behilflich. Wir unterstützen Sie bei dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, der ab dem 01. Januar 2021 nur noch elektronisch an das zuständige Finanzamt ermittelt werden kann, und zeigen uns für eine termingerechte Übermittlung verantwortlich. Dies gilt ebenso für die Abgabe des Fragebogens für die steuerliche Erfassung bei der Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht. Hier wurde die Übermittlungspflicht zum 01. Januar 2022 eingeführt.

Welche Rechtsform kommt bei einer Existenzgründung in Betracht?

Neben der Beantragung der Steuernummer müssen Sie sich als Existenzgründer auch eine Rechtsform wählen, in die Sie Ihr Unternehmen stecken möchten. Auch hierbei können Sie auf die fachkundige Unterstützung zählen, die Ihnen Ihre digitale Steuerberatung in Wildau gibt.

Existenzgründer haben viele Alternativen, um mit einem Unternehmen am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen. Gründen Sie z. B. ein freiberufliches Einzelunternehmen, müssen Sie das Unternehmen nicht beim Handelsregister anmelden oder eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Ob Sie ein freiberufliches Einzelunternehmen gründen können, hängt davon ab, ob Sie aus steuerlicher Sicht Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Als Existenzgründer haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, eine GmbH zu gründen. Sie haften dann nur mit Ihrem Gesellschaftsvermögen. Ob die GmbH für Ihr Unternehmen die richtige Wahl ist, erfahren Sie, wenn Sie Ihre digitale Steuerberatung in Wildau um Rat fragen.

Was zählt zu den weiteren steuerlichen Pflichten eines Existenzgründers?

Gründen Sie eine OHG oder eine GmbH, müssen Sie Ihr Unternehmen zwingend im Handelsregister eintragen lassen. Als Existenzgründer kommen aber noch weitere Verpflichtungen auf sie zu. Hierzu gehört z. B. die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, in dem die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter aufgeführt sind. Entscheiden Sie sich für die Gründung einer GmbH, müssen Sie zusätzlich eine Satzung erstellen. Treten Sie selbst als Geschäftsführer auf, werden Sie steuerrechtlich wie ein Angestellter Ihrer GmbH behandelt. Dies bedeutet, dass Sie eine Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen müssen. Auch hierfür benötigen sie die Steuernummer, die sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen.

Damit Ihre GmbH handels- und steuerrechtlich anerkannt wird, müssen Sie eine Gesellschaftereinlage von insgesamt 25.000 Euro leisten. Treten mehrere Existenzgründer in die GmbH ein, wird die Einlage abhängig von dem Beteiligungsverhältnis geleistet. Außerdem ist es erforderlich, dass Sie den Gewinn des Unternehmens mit der Aufstellung einer Bilanz ermitteln.

Pflegen Sie Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, müssen Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen keine Umsatzsteuer berechnen. Ihre digitale Steuerberatung in Wildau informiert Sie, welche Bedingungen Sie für eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllen müssen, und ist Ihnen gerne bei der Erstellung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) behilflich.

Haben Sie weitere Fragen zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung oder können wir Ihnen bei der Erfüllung der anderen Pflichten, die Sie als Existenzgründer zu erfüllen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre digitale Steuerberatung in Wildau. Wir beantragen Ihre Steuernummer, führen Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen vor Augen und sind Ihnen bei der Anfertigung Ihrer Bilanz behilflich.