Die Grundsteuerreform 2022: Welcher Handlungsbedarf besteht jetzt?

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 führt dazu, dass die Bundesregierung die Grundsteuerreform 2022 auf den Weg gebracht hat. Für alle Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien wird sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 ändern. Die Grundsteuerreform betrifft Sie auch, wenn Sie zu dem erbbaubrechtigten Personenkreis gehören oder eine Immobilie vermieten.

Der folgende Ratgeber zeigt Ihnen auf, welche Verpflichtungen Sie im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer zu beachten haben, welche Änderungen aus dem Bundesmodell und der Länderöffnungsklausel für Sie ergeben und welche Frist Sie für Erklärungs- und Anzeigepflichten Sie nicht verpassen sollten.

Was bedeutet die Änderung der Grundsteuer für Sie?

Ihre digitale Steuerberatung in Wildau informiert Sie darüber, wie sich die Grundsteuerreform für Sie auswirkt, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind.

Die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer obliegt weiter den Finanzämtern. Damit die Behörden die Regelungen zur Grundsteuer festsetzen können, benötigen sie die Werte, die den aktuellen Verhältnissen entsprechen. Dies teilen Sie Ihrem Finanzamt mit der Abgabe einer Feststellungserklärung mit.

Damit die Grundstückswerte in den Bundesländern zeitnah neu festgesetzt werden können, in denen das Bundesmodell eingeführt wurde – hierzu gehört auch Brandenburg – müssen Sie sich alle relevanten Informationen beschaffen und die Feststellungserklärung bis spätestens zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen.

Suchen Sie bei der Anfertigung der Feststellungserklärung fachliche Unterstützung, bietet Ihnen Ihre digitale Steuerberatung im Wildau gerne fachlichen Rat. Von uns erfahren sie auch, wie hoch Ihre Grundsteuer nach der Grundsteuerreform sein wird.

Was sieht das Bundesmodell zu Grundsteuerreform 2022 vor?

Ihr digitale Steuerberatung in Wildau informiert Sie darüber, dass bei der Grundsteuerreform 2022 zwei Anwendungsfälle unterschieden werden können. Ob die Grundsteuer nach dem Bundesmodell festgesetzt wird oder die Länderöffnungsklausel Anwendung findet, entscheidet sich nach der Lage des Grundstücks.

In Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gelten die Regelungen des Bundesmodells.

Das Bundesmodell sieht hinsichtlich der Berechnung der Grundsteuer keine abweichenden Regelungen vor. Wie bis zum 31. Dezember 2024 auch noch gilt, ermittelt sich die Grundsteuer mit der folgenden Rechnung:

Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde

Wird die Ermittlung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell vorgenommen, ändert sich mit der Grundsteuerreform nur die Ermittlung des Grundbesitzwerts. Dies war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts erforderlich, weil die bisherigen Einheitswerte nicht mehr den tatsächlichen Wertverhältnissen entsprachen. In den neuen Bundesländern wurden die Einheitswerte zum letzten Mal zum 01. Januar 1935 erhoben. In den alten Bundesländern fand die Bewertung, auf die sich die Ermittlung der Grundsteuer bezieht, zum 01. Januar 1964 statt.

Welche Fristen müssen Sie für die Abgabe der Grundsteuerreform beachten?

Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, erwartet Ihr Finanzamt die elektronische Übermittlung bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres. Eine derartige Frist kennen das Bewertungsrecht und das Grundsteuerrecht nicht. Deshalb hat der Gesetzgeber für die Abgabe der Feststellungserklärung eine separate Frist eingeführt. Diese Frist wird für Sie aber erst relevant, wenn Sie von Ihrem Finanzamt zur Abgabe der Erklärung über die Feststellung der neuen Grundbesitzwerte aufgefordert werden. Ab diesem Datum haben Sie einen Monat Zeit, um Ihre Verpflichtung zu erfüllen.

Ihre digitale Steuerberatung in Wildau berät Sie umfassend zu den Verpflichtungen, die Sie als Grundstückseigentümer oder als Immobilienbesitzer gegenüber Ihrem Finanzamt zu erfüllen haben. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung, werden wir diese termingerecht auf elektronischem Weg bi dem zuständigen Finanzamt einreichen. Die Abgabe der Feststellungserklärung soll auf digitalem Weg erfolgen.

Wie sieht der Fahrplan für die Reform der Grundsteuer aus?

Der Fahrplan ist mit dem Hauptfeststellungszeitpunkt – 01. Januar 2022 – in Gang gebracht worden. Zu diesem Stichtag werden alle in Deutschland belegenen Grundstücke neu bewertet. Ihr digitaler Steuerberater weist Sie aber darauf hin, dass Sie bisher noch keine Frist versäumt haben.

Für Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer wird die Reform der Grundsteuer frühestens zum 01. Juli 2022 relevant. Dann beginnt für Sie die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung, in der Sie dem Auskunft über den Bodenrichtwert und alle anderen Informationen geben, die für die Neufestsetzung der Grundsteuer relevant sind,

Der nächste Schritt der Grundsteuerreform beginnt, wenn am 31. Oktober 2022 die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet. Hier sind dann die Gemeinden gefordert, auf deren Gebiet sich die Grundstücke und Immobilien befinden. Sie müssen ihre Hebesätze bis zum 01. Januar 2025 anpassen. Dies ist erforderlich, damit die Aufkommensneutralität unter den einzelnen Gemeinden gewahrt bleibt.

Läuft das Verfahren so wie geplant, wird die Reform der Grundsteuer zum 01. Januar 2025 von den Gemeinden erhoben. Für sie bedeutet dies, dass Sie dann einen anderen Betrag zur Grundsteuer an Ihre Kommunalverwaltung entrichten müssen.

Als Mandant profitieren Sie davon, dass Ihr digitaler Steuerberater in Wildau Sie über alle Änderungen zu dem Fahrplan der Grundsteuerreform auf dem Laufenden hält.

Welche Regelungen zur Grundsteuer gelten ab dem 01. Januar 2025 in den übrigen Bundesländern?

In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und noch anderen Bundesländern gelten hinsichtlich der Grundsteuer von dem Bundesmodell abweichende Regelungen. Der Gesetzgeber hat im Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) eine Regelungskompetenz zur Grundsteuer eingeführt, über die Sie Ihr digitaler Steuerberater an dieser Stelle informiert. Die Länder, die sich bei der Erhebung der Grundsteuer nicht an den Bestimmungen des Bundesmodells orientieren möchten, können für die Umsetzung der Grundsteuerreform die Länderöffnungsklausel anwenden.

Was bedeutet die Länderöffnungsklausel?

Handelt ein Bundesland nach der Länderöffnungsklausel, kommt abweichend von dem Bundesmodell das Bodenwertmodell nach Einführung der Grundsteuerreform zur Anwendung. Ihr digitaler Steuerberater beantwortet Ihnen alle Fragen, die Sie in diesem Zusammenhang haben.

Bei dem Bodenwertmodell ist der Bodenrichtwert eine entscheidende Größe. Hinsichtlich der Grundsteuerreform hat diese Größe aber nur Bedeutung für ein Grundstück. Bei der Bewertung einer Immobilie kommt der Bodenrichtwert nicht zur Anwendung. Dies gilt z. B. für die Bewertung eines Grundstücks in Baden-Württemberg.

Auch in Bayern wird für die Durchführung der Grundsteuerreform ein von dem Bundesmodell abweichendes Verfahren eingesetzt. Die Höhe der Grundsteuer bestimmt sich nach dem Flächenmodell. Hier dienen wertunabhängige Äquivalenzzahlen dazu, den Bodenrichtwert und den Gebäudewert von Grundstück und Immobilie zu ermitteln.

Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Bewertung von Grundstücksbesitz?

Bei der Ermittlung des aktuellen Werts für ein Grundstück müssen Sie zusätzlich den Bodenrichtwert des Anwesens kennen.

An dem Bodenrichtwert orientiert sich der Wertermittler, wenn er den Wert eines Grundstücks ermitteln muss. Hieran ändert sich auch nichts nach der Einführung der Grundsteuerreform.

Der Bodenrichtwert basiert auf den Kaufpreisen für Grundstücke in einer bestimmten Region.

Der für die Grundsteuer maßgebliche Bodenrichtwert bestimmt sich nach den Regelungen des Bau-Gesetzbuchs (BauGB). Verantwortlich dafür, dass der Bodenrichtwert in korrekter Höhe ermittelt wird, sind die in der Kommunalverwaltung ansässigen Gutachterausschüsse.

Ein aktueller Bodenrichtwert orientiert sich Grundstücksverkäufen, die innerhalb einer Gemeinde über einen bestimmten Zeitraum getätigt wurden. Ihr digitaler Steuerberater informiert Sie darüber, dass die Lage des Grundstücks ein wichtiger Faktor ist, um den Bodenrichtwert in korrekter Höhe zu ermitteln. Daneben spielen aber auch die Größe des Grundstücks und deren beabsichtigte Verwendung eine wichtige Rolle für den Bodenrichtwert.

Was Sie außerdem zur Einführung der Grundsteuerreform wissen sollten?

Damit Sie alle Ihre Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit Grundsteuerreform entstehen, termingerecht erfüllen, sollten Sie sich rechtzeitig darum bemühen, die Angaben zum Bodenrichtwert und zum Gebäudewert zu beschaffen.

Die Grundsteuerreform ist für alle Personen maßgebend, die sich eine wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes zurechnen lassen müssen. Dies betrifft Sie also auch, wenn Sie Eigentümer eines unbebauten Grundstücks sind oder wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten.

Die Feststellungserklärung ermitteln Sie in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt. Die Zuständigkeit der Behörde orientiert sich daran, in wessen Bezirk das Grundstück liegt.

Für die Neufestsetzung der Grundsteuer müssen Sie Ihr Finanzamt über die folgenden Dinge informieren:

  • Wie groß ist das Grundstück im Zeitpunkt der Grundsteuerreform?
  • Um was für eine Immobilie – Wohnhaus, Geschäftsgrundstück, Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus – handelt es sich?
  • Wie alt ist das Gebäude?
  • Welche Nettokaltmiete ist für die Region ortsüblich?
  • Wie hoch ist der Bodenrichtwert?

Haben Sie Fragen zur Grundsteuerreform 2022, versorgen wir Sie gerne mit weitergehenden Informationen. Ihr digitaler Steuerberater informiert Sie umfassend zu der Neuregelung der Grundsteuer und der Verpflichtung, die Sie gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen haben. Wir ermitteln den Bodenrichtwert, der den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, und unterstützen Sie bei der pünktlichen Abgabe der Feststellungserklärung für Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie. Außerdem digitaler Steuerberater in Wildau Ihnen auf, mit welcher Grundsteuerhöhe Sie ab dem 01. Januar 2025 zu rechnen haben.

Sprechen Sie Ihre digitale Steuerberatung in Wildau auch gerne an, wenn wir Ihnen bei anderen steuerlichen Fragestellungen mit unserer Kompetenz sachdienlich zu Seite stehen können.