Vorsteuerabzug: Wann ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich?

Um einen Vorsteuerabzug gegen Ihr Finanzamt geltend zu machen, müssen Sie eine Rechnung vorlegen, die den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts entspricht. Insbesondere kommt es darauf an, dass die Umsatzsteuer in der ordnungsgemäßen Rechnung korrekt ausgewiesen wird und weitere erforderliche Angaben enthalten sind.

Ihre digitale Steuerberatung informiert Sie an dieser Stelle über den Vorsteuerabzug und unter welchen Voraussetzungen Sie diesen gegenüber Ihrem Finanzamt geltend machen können. Sie erfahren außerdem, welche Bedeutung eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für Ihren Vorsteuerabzug hat und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Sie eine Rechnung rückwirkend berichtigen können.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug ist für Sie von Bedeutung, wenn Sie von Ihrem Finanzamt als Unternehmer eingestuft werden und in einem Besteuerungszeitraum umsatzsteuerpflichtige Lieferungen oder Dienstleistungen erbringen. Bekommen Sie von einem Lieferanten oder einem anderen Unternehmen eine Ware oder eine Dienstleistung in Rechnung gestellt, können Sie die darin ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Für weitere Fragen zum Vorsteuerabzug oder den Grundsätzen, die Sie bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Buchführung zu beachten haben, wenden Sie sich gerne an unsere Steuerberatung in Wildau, Bestensee oder Rostock.

Wann und wo kann ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?

Den Vorsteuerabzug können Sie für jede Rechnung geltend machen, die Ihnen in einem Besteuerungszeitraum vorliegt. Voraussetzung ist, dass Sie dem Finanzamt eine Rechnung vorlegen, die den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts an eine ordnungsgemäße Rechnung entspricht. Diese Rechnung müssen Sie von einem anderen Unternehmer erhalten haben. Über dies ist es notwendig, dass Sie die Lieferung oder sonstige Leistung für Ihr Unternehmen bezogen haben.

Die weiteren Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung hat der Gesetzgeber in den §§ 14,14a UStG (Umsatzsteuergesetz) aufgeführt. Hierzu gehören, die Namen und Anschriften des leistenden und des empfangenden Unternehmers, der Ausweis der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und eine Beschreibung der Leistung oder Lieferung, die erbracht wurde. Überdies ist es zwingend erforderlich, dass in der Rechnung die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des ausstellenden Unternehmers aufgeführt ist.

Den Vorsteuerabzug können Sie geltend machen, wenn Sie für den Besteuerungszeitraum eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und diese bei Ihrem Finanzamt einreichen. Hierzu sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet.

Die Umsatzvoranmeldung ergibt sich aus dem Zahlenwerk, das Sie im Rahmen Ihrer Buchführung zusammenstellen. Hier weisen Sie die Umsatzsteuer aus, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen. Die Umsatzsteuer, die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurde, können Sie sich von Ihrem Finanzamt erstatten lassen. Bei der Gegenüberstellung von Umsatzsteuer und Vorsteuer ergibt sich entweder eine Umsatzsteuerzahllast oder ein Vorsteuerguthaben. Für Sie bedeutet dies, dass Sie entweder eine Umsatzsteuerzahlung leisten oder sich Ihr Vorsteuerguthaben von dem Finanzamt erstatten lassen.

Sie möchten Ihre Buchführung durch eine erfahrene Steuerberatung erstellen lassen und von dem Vorsteuerabzug profitieren? Dann wenden Sie sich gerne an uns und lassen Sie sich gut steuerlich beraten. Wir fühlen uns für eine korrekte und termingerechte Erstellung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.

Vorsteuerabzug: Welche Bedeutung hat die rückwirkende Rechnungsberichtigung?

Die rückwirkende Berichtigung einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung ist gemäß § 14 Absatz 4 UStG möglich, wenn auf der Rechnung, die in dem Besteuerungszeitraum ausgestellt wurde, wenigstens die folgenden Bestandteile enthalten sind:

  • Namen und Adressen des Rechnungsausstellers und des Rechnungsempfängers
  • Eine umfassende Beschreibung der Leistung, die erbracht wurde.
  • Das Nettoentgelt
  • Die Höhe der Umsatzsteuer in einem gesonderten Ausweis

Wurde eine Rechnung rückwirkend ordnungsgemäß erstellt, ist der Vorsteuerabzug in dem Besteuerungszeitraum möglich, in dem die Rechnung ursprünglich erstellt wurde. Dies geht auch aus dem BMF-Schreiben vom 18. September 2020 hervor. Fehlt eine der Angaben in der Rechnung, die bei der Erstellung einer Buchführung rückwirkend berichtigt wurde, ist der Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung ausgeschlossen.

Eine korrekte Buchführung ist die beste Grundlage für Ihre Gewinnermittlung. Unabhängig davon, ob Sie eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Bilanz erstellen müssen, finden Sie mit unserer Steuerberatung einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie gerne bei der Unterstützung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt unterstützt.

Wie sieht unsere umfassende Steuerberatung für Sie aus?

Sie möchten mehr zum Vorsteuerabzug und zur Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung erfahren? Dann nutzen Sie die Fachberatung, die wir Ihnen mit unserer Steuerberatung bieten. Wir erklären Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Vorsteuerabzug geltend machen können und welche weiteren Aspekte Sie bei der Erstellung Ihrer Buchführung zu beachten haben. Nehmen Sie gerne unsere erfahrene Unterstützung in Anspruch, wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich beim Finanzamt einreichen möchten, um Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge zu vermeiden.