Minijob, Midijob und Mindestlohn: Was gilt ab dem 01. Oktober 2022?

Minijob, Midijob und Mindestlohn. Diese Begriffe prägen das deutsche Arbeitsrecht seit einigen Jahren. Zum 01. Oktober 2022 treten Neuregelungen in Kraft, über die Sie Ihr digitales Steuerbüro in Wildau an dieser Stelle gerne informieren möchte.

Welche Neuregelung muss beim Minijob beachtet werden?

Ein wichtiger Aspekt hat sich bei den Minijobs zum 01. Oktober 2022 nicht geändert. Wer als Minijobber ein Arbeitsverhältnis eingeht, braucht dafür auch weiterhin keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Bei einer entsprechenden vertraglichen Gestaltung ist allein der Arbeitgeber für die Abführung an das Finanzamt und die Minijobzentrale verantwortlich.

Eine Ausnahme von der Befreiung in der Sozialversicherung besteht nur, wenn der Minijobber sich nicht von seiner Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber 3,6 % des vereinbarten Bruttolohnes einbehält und an den zuständigen Rentenversicherungsträger abführt. Erhält der Minijobber die vollen 520 Euro, beträgt der Anteil, der an die Rentenkasse geht, 18,72 Euro.

Wer diesen Nachteil nicht hinnehmen möchte, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Zum 01. Oktober wurde der monatliche Mindestlohn eines Minijobbers angehoben. Die Grenze, die ein Minijobber nun verdienen darf, liegt bei 520 Euro. Bis einschließlich zum 30. September 2022 lag die maximale Grenze bei 450 Euro.

Für künftige Zeiträume hat der Gesetzgeber eine Anpassung dieser Grenze an den jeweils geltenden Mindestlohn beschlossen. Steigt also der Mindestlohn, erhöht sich automatisch die Grenze des Betrages, den ein Minijobber steuer- und sozialversicherungsfrei in einem Monat hinzuverdienen darf.

Nicht dagegen geändert haben sich die Dokumentationspflichten, die ein Arbeitgeber nach wie vor gegenüber den Finanzbehörden und dem Sozialversicherungsträger erbringen muss. Hierzu zählt z. B. die Beschreibung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer in einer bestimmten Branche tätig ist. Wichtig ist hier, dass sowohl die Arbeitszeit als auch das Ende der Arbeit korrekt erfasst werden.

Was gilt ab dem 01. Oktober 2022 für einen Midijobber?

Von den neuen Regelungen profitieren auch die Midijobber. Für die Anpassung wird der Mindestlohn mit der Zahl 130 multipliziert und durch drei geteilt. Das Ergebnis muss nach dem Willen des Gesetzgebers auf volle Beträge aufgerundet werden. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im § 8 SGB IV.

Mit der Anpassung der Verdienstgrenze beim Minijob haben sich auch die Grenzen geändert, die einen Midijob kennzeichnen. Diese beginnen künftig aber einem Verdienst von 520 Euro. Die Maximalgrenze für einen Midijobber hat der Gesetzgeber bei einem Betrag von 1.600 Euro festgelegt.

Wie sieht der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01. Oktober 2022 aus?

Auch der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01. Oktober 2022 reformiert. Für Sie bedeutet dies, dass Sie statt 10,45 Euro nun Anspruch auf einen Mindestlohn von 12 Euro haben. Die Erhöhung gilt unabhängig davon, ob sich Ihre Arbeitszeit oder der Umfang Ihrer Arbeit geändert haben. Bei der Entlohnung von 12 Euro handelt es sich allerdings um einen Bruttowert. Dies bedeutet, dass von Ihr Arbeitgeber Ihren Verdienst um Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge kürzt.

Von der Erhöhung profitieren Sie insbesondere, wenn sie zu den Frauen und Männern gehören, die in Ostdeutschland in einem Niedriglohnsektor beschäftigt sind. Der gesetzliche Mindestlohn ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bindend, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zu den Profiteuren des Mindestlohns gehören Sie auch als Minijobber oder als jobbender Rentner. Sie rechnen aber nicht dazu, wenn Sie gerade eine Ausbildung nach dem Ausbildungsgesetz absolvieren oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen. Auch als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie nicht das Recht für sich in Anspruch nehmen, mit dem ab 01. Oktober 2022 geltenden Mindestlohn vergütet zu werden.

Profitieren Sie von unserer umfassenden steuerlichen Beratung

Haben Sie weitere Fragen zum Mindestlohn oder möchten Sie für Ihren individuellen Fall wissen, welche Auswirkungen die Neuregelungen zum 01. Oktober 2022 auf Ihren Minijob oder Ihrem Midijob haben, bieten wir Ihnen gerne unsere Fach- und Sachkunde in den entsprechenden Bereichen an.

Ihr digitales Steuerbüro im Wildau steht Ihnen auch gerne für eine umfassende steuerliche Beratung in anderen steuerlichen Bereichen zur Verfügung. Planen Sie z. B. die Gründung eines Unternehmens, unterstützen wir Sie mit einer sachkundigen Gründungsberatung und erläutern Ihnen gerne die betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Schwerpunkte Ihres Unternehmens.

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