Das Nachweisgesetz und seine praktische Bedeutung

Nach den Vorschriften des Nachweisgesetzes kann ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses verlangen. Dieses Recht steht dem Arbeitnehmer auch zu, wenn der Vertrag den Vorschriften eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zugrunde liegt.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen alle relevanten Änderungen des Nachweisgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die Ihr Unternehmen betreffen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Was ist das Nachweisgesetz?

Das Nachweisgesetz enthält Regelungen, die sich speziell an arbeitgebende Unternehmen wenden. Das Gesetz in seiner Ursprungsform ist bereits seit dem Jahr 1995 in Kraft. In dem Regelwerk sind bestimmte Nachweispflichten aufgeführt, die ein Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer erfüllen muss. Die Verpflichtung zur Dokumentation hat der Arbeitgeber auch, wenn er mit dem Arbeitnehmer einen elektronischen Vertrag abgeschlossen hat, aus dem bereits alle Pflichtangaben hervorgehen. Der Arbeitgeber muss allerdings nur zu den Punkten Stellung beziehen, die sich auch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Bei Missachtung der Vorschriften kann der Arbeitgeber mit Geldbußen sanktioniert werden.

Das Nachweisgesetz sieht spezielle Dokumentationspflichten vor. So muss er den Arbeitnehmer noch am selben Tag darüber informieren, wenn sich die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages ändern.

Gilt für eine Branche ein Tarifvertrag oder hat das arbeitgebende Unternehmen eine allgemeine Betriebsvereinbarung geschlossen, reicht es aus, wenn der Arbeitgeber auf die entsprechenden Angaben in dem Vertrag oder in der Vereinbarung verweist.

Zum 01. August 2022 wurden die Vorschriften des Nachweisgesetzes reformiert. Damit wurden insbesondere die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber gestärkt.

Die Rolle des Nachweisgesetzes unter Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Neben dem Nachweisgesetz gelten für ein Unternehmen auch die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Zeitarbeitsvertrages abgeschlossen wurde.

Ein Arbeitsverhältnis, das nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes abgeschlossen wurde, kennzeichnet sich dadurch, dass eine Verleihfirma einem anderen Unternehmen eine oder mehrere Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Als Arbeitgeber des Leiharbeiters gilt aber weiter die Verleihfirma. Sie ist z. B. dafür zuständig, dass der Leiharbeiter regelmäßig seine vertraglich vereinbarte Vergütung erhält.

Leiharbeitsverhältnisse werden in der Regel für einen befristeten Zeitraum vereinbart. Das Recht des Leiharbeiters auf die Angaben über die Befristung kann er nur gegenüber der Verleihfirma geltend machen. Zwischen ihm und dem entleihenden Unternehmen besteht kein arbeitsvertragliches Verhältnis, aus dem der Leiharbeiter geltend machen könnte.

Welche Änderungen zum Nachweisgesetz sind seit dem 01. August 2022 in Kraft?

Die Änderungen, die sich seit dem 01. August 2022 auf die Vorschriften des Nachweisgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beziehen, beziehen sich auf weitere Angaben. So muss der Arbeitgeber für jedes Arbeitsverhältnis, das sein Unternehmen mit einer anderen Person eingeht, ein Enddatum formulieren. Dies betrifft gemäß § 2 des Nachweisgesetzes alle Arbeitsverhältnisse, die für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen wurden.

Schriftlich dokumentiert werden müssen darüber hinaus auch die freie Wahl des Arbeitsortes und die Bestandteile, aus denen sich das im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsentgelte zusammensetzt.

Weiter muss ein Arbeitgeber nach den Vorgaben des Nachweisgesetzes gegenüber seinem Arbeitnehmer schriftlich Bericht über angeordnete Überstunden und mögliche Fortbildungsmaßnahmen erstatten.

Hält ein Arbeitgeber sich nicht an seine Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer, kann dieser sein Recht einfordern. Dem Arbeitgeber droht bei einer Missachtung eine Geldbuße, die bis zu 2.000 Euro betragen kann.

Die Änderungen des Nachweisgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beziehen sich auf die Arbeitsverhältnisse, die ein Arbeitgeber ab dem 01. August 2022 mit neuen Beschäftigten eingeht. Der Arbeitnehmer hat hiernach das Recht, dass der Arbeitgeber ihn bereits am ersten Tag über die betreffenden Sachverhalte informiert. Für davor abgeschlossene Arbeitsverträge haben noch die alten Vorschriften des Nachweisgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Bestand. Dies bedeutet, dass sie ihr Recht erst einfordern können, wenn Sie den Arbeitgeber dazu auffordern. Der Arbeitgeber hat dann sieben Tage Zeit, der Aufforderung durch seinen Arbeitgeber nachzukommen. Für die Informationen zum Urlaub, den Kündigungsmodalitäten, der betrieblichen Altersvorsorge oder betrieblichen Pflichtveranstaltungen gilt eine Sonderregelung. Diese müssen dem Arbeitnehmer bis spätestens innerhalb eines Monats zur Verfügung gestellt werden.

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