Das Inflationsgleichgesetz: Welche Auswirkungen hat die Anpassung des Einkommensteuertarifs?

Am 14. September 2022 hat das Bundeskabinett das Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Ziel des Bundesministeriums der Finanzen ist es, die steuerliche Belastung der Bürger in Grenzen zu halten, indem die steuerlichen Lasten an die Auswirkungen der Inflation angepasst werden. Neben einer Anpassung des Einkommensteuertarifs sieht die gesetzliche Vorlage noch weitere Änderungen vor.

Unsere digitale Steuerberatung in Wildau erläutert Ihnen, was das Inflationsausgleichsgesetz ist, welche Maßnahmen die Bundesregierung durchsetzen möchte und welche Vorteile sich dadurch für Sie als Bürger ergeben.

Was ist das Inflationsausgleichsgesetz?

Das Inflationsausgleichsgesetz ist der dritte Teil eines Entlastungspakets, das nach dem Willen der Bundesregierung die Folgen der inflationären Entwicklung für die deutschen Bürger abfedern soll.

Mit der Durchsetzung des Gesetzes soll ab dem 01. Januar 2023 der Abbau der sogenannten kalten Progression vorangetrieben werden.

Mit dem Inflationsgesetz soll einer schleichenden Steuererhöhung entgegengewirkt werden, die durch die Inflation bewirkt wird. Denn eine Gehaltserhöhung führt bei der derzeit inflationären Lage nur dazu, dass der Bezieher real weniger Geld zur Verfügung hat und trotzdem eine höhere Steuer zahlen. Um diese sogenannte »Inflationssteuer« auszuhebeln, sieht das neue Gesetz hauptsächlich eine Anpassung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 vor.

Wenden Sie sich gerne an unser digitales Steuerbüro in Wildau, wenn Sie wissen möchten, wie sich das Inflationsgesetz und die Anpassung des Einkommensteuertarifs in Ihrem konkreten Fall auswirken.

Welche Maßnahmen sieht das Inflationsausgleichsgesetz vor?

Das Inflationsausgleichsgesetz sieht insbesondere zwei Maßnahmen vor, mit denen die Bundesregierung die steuerliche Mehrbelastung der Bürger in Grenzen halten möchte, Dies sind einerseits die Anhebung des Grundfreibetrags und andererseits die Anpassung des Einkommensteuertarifs.

Der Grundfreibetrag markiert die Grenze des steuerfreien Existenzminimums. Erzielen Sie mit Ihrer Tätigkeit ein Einkommen, das unterhalb des Grundfreibetrags liegt, erhebt der deutsche Fiskus von Ihnen keine Einkommensteuer. Sobald Ihr verfügbares Einkommen diese Grenze überschritten hat, steigt Ihre steuerliche Belastung sukzessive an. Für das Jahr 2022 liegt das steuerliche Existenzminimum bei 10.347 Euro. Mit der Neuregelung im Inflationsausgleichgesetz steigt dieser Betrag ab dem 01. Januar 2023 auf 10.632 Euro an. Damit die steuerliche Entlastung seine Wirkung entfalten kann, ist zum 01. Januar 2024 eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.932 Euro geplant.

Im zweiten Schritt plant die Bundesregierung eine Anpassung des Einkommensteuertarifs. Dies beeinflusst die kalte Progression von der anderen Seite. Die Anpassung des Einkommensteuertarifs wirkt sich direkt auf den Spitzensteuersatz aus. Bislang griff dieser, wenn eine steuerpflichtige Person ein jährliches Einkommen von mindestens 58.597 Euro erzielte. Mit der Anpassung des Gesetzes, das zur Bekämpfung der Inflation verabschiedet wurde, soll dieser zum 01. Januar 2023 auf 61.972 Euro angehoben werden. Im darauffolgenden Jahr hat die Bundesregierung einen Spitzensteuersatz von 63.515 Euro angesetzt.

Welche Vorteile bringen die Anpassung des Einkommensteuertarifs und das Inflationsausgleichsgesetz?

Im Ergebnis verfolgt die Bundesregierung mit dem Inflationsausgleichsgesetz das Ziel, das den Bürgern mehr netto vom brutto bleibt. Hierfür kalkuliert die Bundesregierung ein, dass die Steuereinnahmen in den Jahren 2023 und 2024 unter den Beträgen liegen, die regulär eingeplant waren.

Der Grundfreibetrag gilt unabhängig von der Art der Einkünfte, die Sie erzielen. Dies bedeutet, dass Sie als selbstständiger Unternehmer ebenso von der Anhebung profitieren wie als Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen (also nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen) unterhalb der Grenze von 10.632 Euro (2024: 10.932 Euro), werden Sie nicht zur Zahlung der Einkommensteuer veranlagt.

Die Anpassung des Einkommensteuertarifs wirkt sich für Sie auf, wenn Sie im Jahr 2023 über ein Einkommen verfügen, das mindestens bei 61.972 Euro liegt. Maßgebend ist auch hier das zu versteuernde Einkommen. Dies bedeutet, dass Ihre tatsächlichen Einnahmen um außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und die Anrechnung von steuerlichen Freibeträgen gekürzt werden. Erst nach Berücksichtigung dieser Faktoren steht das Einkommen fest, das für die Finanzverwaltung als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung Ihrer Steuerlast herangezogen wird.

Weiter Informationen erhalten Sie, wenn Sie sich an unsere Steuerberatung in Wildau wenden.

Welche Unterstützung leistet unsere Steuerberatung?

Sie möchten wissen, wie sich die Änderungen des Einkommensteuertarifs auswirken oder haben eine andere Frage zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen?

Gerne beraten und unterstützen wir Sie, wenn Sie als Privatperson an einer fachlichen Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung oder Ihrer Erbschaftssteuererklärung interessiert sind.

Kommen Sie als Unternehmer zu unserer Steuerberatung, begleiten wir Sie von der Anfertigung Ihrer Finanzbuchhaltung bis zur elektronischen Abgabe Ihrer Bilanz. Mit unserem kompetenten Rat profitieren Sie von der Anpassung des Einkommensteuertarifs.