Internationaler Finanzabgleich

Bislang konnten Steuerpflichtige ihre Bankkonten im Ausland vor dem deutschen Fiskus geheim halten. Im Sinne der Steuertransparenz greift jedoch seit dem 30.09.2023 der internationale Finanzabgleich. Hierdurch werden Daten zwischen insgesamt 119 Staaten ausgetauscht. Das Finanzamt hat demnach die Möglichkeit, Kontodaten elektronisch abzurufen. Was das für Steuerpflichtige bedeutet und welche Möglichkeiten es gibt, lesen Sie hier.

Was ist der internationale Finanzabgleich?

Zum 30.09.2023 tritt eine neue Regelung in Kraft, wodurch insgesamt 119 Staaten Kontodaten von Steuerpflichtigen untereinander austauschen können. Das bedeutet konkret, dass die in Deutschland ansässigen Finanzämter über das Bundeszentralamt für Steuern Kontodaten aus dem Ausland abrufen können und somit eine Prüfung der möglichen Einkünfte erfolgen kann. Hieran beteiligen sich Länder aus der Europäischen Union und diverse Drittländer. Eine vollständige Auflistung der teilnehmenden Länder findet sich im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.02.2023 (Az. IV B 6 – S-1315 / 19 / 10030 :051). Auch wenn der erste Datenaustausch bereits gelaufen ist, werden regelmäßig Daten ausgetauscht. Somit erlangt das Finanzamt auch von künftig bestehenden Konten Kenntnis. Wichtig: Auch vermeintliche Steueroasen wie Zypern und die Schweiz nehmen am internationalen Finanzabgleich teil.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Steuerpflichtige?

Steuerpflichtige, die im Rahmen der Steuererklärung bereits alle Einkünfte angegeben haben, müssen keine Konsequenzen fürchten. Kritisch wird es für diejenigen, die bisher Konten im Ausland unterhalten haben, und Einkünfte nicht der deutschen Einkommensteuer unterworfen haben. Betroffene sollten sich in diesen Fällen dringend einer Steuerberatung unterziehen, da neben Nachzahlungen auch Strafanzeigen wegen Steuerverkürzungen oder Steuerhinterziehung möglich sind. Zu beachten ist hierbei, dass es nicht nur um Banken geht. Auch Investmentunternehmen und Versicherungen können Teil des Datenaustauschs sein.

Welche Voraussetzungen gelten für den Datenaustausch?

Sämtliche Finanzinstitute im Geltungsbereich der teilnehmenden Staaten müssen folgendes beachten: Informationen der Steuerpflichtigen sind vollständig und sorgfältig zu erheben. Die Daten müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt und gespeichert werden. Die Kontoinhaber sind ebenfalls zur Mitwirkung verpflichtet und müssen Angaben wahrheitsgemäß machen. Änderungen an den Daten sind spätestens 90 Tage nach der Änderung anzuzeigen.

Welche Daten werden ausgetauscht?

Neben den Stammdaten aus der Selbstauskunft werden auch Daten zum Kontosaldo zum Ende des angefragten Kalenderjahres, sowie aufgelaufene Erträge aus Zinsen, Dividenden oder ähnlichen Erträgen übertragen. Beim Austausch von Kontodaten wird jeder Cent an die heimischen Finanzbehörden übertragen. Einen Freibetrag gibt es in diesem Fall nicht.

Wie geht es nun nach dem Datenaustausch weiter?

Die Daten sind bereits an die Finanzämter übertragen worden. Die Finanzämter haben bereits mit der Auswertung begonnen, jedoch wird die Auswertung einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Ein Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten ist nicht möglich, da die Datenschutzgrundverordnung hier in diesem Fall nicht greift.

Welches Vorgehen ist nun angebracht?

Steuerpflichtige mit Konten im Ausland sollten jetzt nicht in Panik verfallen. Wichtig ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich einen Überblick über die ausländischen Konten zu verschaffen. Sind dort Einkünfte angefallen, gilt es im Idealfall eine Steuerberatung zu bemühen. Ein versierter Steuerberater kann Hilfestellungen leisten und eine Selbstanzeige vorbereiten. Dies ist die einzige Möglichkeit, um strafmildernd aus der Sache herauszukommen. Wichtig ist dabei jedoch, dass man ehrlich ist und alle Einkünfte in der Anzeige aufführt. Sollten Konten vergessen werden, die über den Finanzabgleich gemeldet wurden, kann dies die Straffreiheit blockieren. Das Steuerrecht ist der einzige Bereich, in dem eine Selbstanzeige wirksam und möglich ist.

Fazit zum Internationalen Finanzabgleich

Betroffene vom internationalen Finanzabgleich sollten jetzt handeln und sich informieren. Existieren Einkünfte aus dem Ausland, sollte dringend Kontakt zu einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einer Steuerberatung aufgenommen werden. Nur so können effektive Lösungsansätze erarbeitet werden und eine korrekte Selbstanzeige erstellt werden. Zwar ist der Datenaustausch bereits gelaufen, jedoch ist davon auszugehen, dass die Auswertung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Am besten handeln Betroffene noch bevor sie Post vom Finanzamt erhalten.