Erhöhte Schwellenwerte für EÜR

Deutschland ist das Land der Bürokratie. Viele Selbstständige ächzen unter den immer größer werdenden Anforderungen hinsichtlich Dokumentationspflichten und Co. Für kleinere Unternehmen zeichnet sich nun aber ein Lichtblick ab, der zumindest im Hinblick auf die jährlichen Steuerpflichten zu einer Entlastung führen sollte. Mit dem Wachstumschancengesetz sollen auch die Schwellwerte für die Einnahmen-Überschussrechnung angepasst werden. Was das für Unternehmer bedeutet und wie die Regelung konkret aussehen soll, erfahren Sie hier.

Ein Vergleich: alte gegen neue Regelung

Bislang sind Unternehmer, die Umsätze über 600.000 Euro vereinnahmen und einen höheren Gewinn als 60.000 Euro haben, dazu verpflichtet, eine Bilanz, also Bücher zu führen, aufzustellen. Die vereinfachte Form einer Einnahmen-Überschussrechnung ist dann nicht mehr möglich.

In Zukunft soll Unternehmern die Möglichkeit eingeräumt werden, erst ab 800.000 Euro Umsatz bzw. 80.000 Euro Gewinn Bücher führen zu müssen.

Wie führt die neue Regelung zu Entlastungen?

Die Pflicht zur Buchführung ist an viele verschiedene Auflagen geknüpft. Neben den Aufbewahrungspflichten müssen Unternehmer dann zusätzlich die Erstellung eines Inventars in Betracht ziehen und die verschiedenen Bilanzierungsgrundsätze beachten. Da es hier einiges zu beachten gibt, werden wohl die wenigsten Unternehmer den Jahresabschluss selbst aufstellen und sind somit zwangsläufig auf die Hilfe eines Steuerberaters angewiesen. Dies verursacht neben Kosten auch einen gewissen Verwaltungsaufwand, da die notwendigen Angaben und Belege ausgetauscht werden müssen. Auch die Erstellung eines Inventars nimmt viel Zeit in Anspruch und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Unternehmen, die nicht zur Führung von Büchern verpflichtet sind, müssen hingegen nur eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Die Anforderungen an diese sind wesentlich geringer und einfacher umzusetzen. Damit hier aber nichts vergessen wird, empfiehlt sich dennoch einen Steuerberater aufzusuchen, der wertvolle Tipps und Hilfestellungen geben kann.

Wer ist zur Führung von Büchern verpflichtet?

Grundsätzlich trifft die Pflicht zur Buchführung alle Unternehmer, die die Schwellenwerte überschreiten. Ausnahmen stellen hierbei die sogenannten freien Berufe dar. Diese müssen auch bei Überschreiten der Schwellenwerte keine Buchführung erstellen. Wichtig ist hierbei zudem zu wissen, dass Kapitalgesellschaften immer die Pflicht zur Buchführung haben. Die erstellten Jahresabschlüsse müssen, speziell bei größeren Gesellschaften, zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sodass das öffentliche Interesse an der Lage verschiedener Unternehmen befriedigt werden kann. Der Jahresabschluss dient außerdem dem Finanzamt als Instrument, um die korrekte Versteuerung vornehmen zu können.

Was sind die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung?

Gerade größere Firmen sollten zur Erstellung der Buchführung immer einen Steuerberater hinzuziehen, da dessen Fachwissen eben auch Steuern und Strafen sparen kann. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung unterteilen sich grob in fünf Oberpunkte: Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitnähe, Nachvollziehbarkeit und die Aufbewahrungspflicht.
Man sieht also schon, dass eine Pflicht zur Buchführung einen gewissen Aufwand nach sich zieht. Wie schon vorab erwähnt ist auch die Erstellung eines Inventars, also die Inventur nicht zu unterschätzen und frisst mitunter wertvolle Ressourcen.

Sollten Unternehmer nicht in der Lage sein, die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung einzuhalten, so kann es durch das Finanzamt zu teilweise empfindlichen Hinzuschätzungen kommen. Der hinzu geschätzte Gewinn muss dann versteuert werden und führt zu einem Liquiditätsabfluss beim Unternehmer.

Fazit

Die Erhöhung der Schwellenwerte ist für viele kleine Unternehmer eine Entlastung. Die vereinfachten Regelungen zur Einnahmen-Überschussrechnung lassen sich auch von kleinen Betrieben unter Zuhilfenahme von einem Steuerberater gut bewältigen. Die erhöhten Schwellenwerte lassen somit auch Raum für Investitionen, da eine Pflicht zur Buchführung meist auch mit höheren Kosten verbunden ist und somit das wertvolle Kapital der Unternehmer aufzehrt.

Außerdem können Unternehmer sich zumindest teilweise vor Hinzuschätzungen durch das Finanzamt schützen, da die Anforderungen geringer und einfacher umzusetzen sind. Fairerweise sei aber auch dazu gesagt, dass bei kapitalintensiven Unternehmen, die teilweise Fremdfinanzierungen benötigen, die Legung eines Jahresabschlusses sinnvoller sein kann. Viele Banken bevorzugen die Bilanz gegenüber der Einnahmen-Überschussrechnung, da aus dieser die Finanzlage des Unternehmens besser hervorgeht, da unter anderem auch die Erstellung eines Inventars vorgeschrieben ist und Inventar auch Kapital ist.