Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen im Transparenzregister

Mit dem 01.10.2017 wurde im Rahmen des §18 des Geldwäschegesetzes das Transparenzregister eingeführt. Das Register basiert auf europäischen Richtlinien und muss, spätestens seit dem 31.12.2022, durch betroffene Unternehmen geführt werden. Was viele nicht wissen: Beinahe alle Unternehmen sind verpflichtet, Eintragungen in diesem Register vorzunehmen. Wer zur Eintragung verpflichtet ist und welche Daten erhoben werden, erfahren Sie hier.

Was ist das Transparenzregister?

Im Rahmen des Geldwäschegesetzes wurde ein Register geschaffen, in dem von den zur Eintragung in das Register verpflichteten Firmen wichtige Daten gesammelt werden. Firmen sind zur Eintragung verpflichtet und das unabhängig von bereits bestehenden Eintragungen bei anderen Portalen wie beispielsweise der Handelskammern oder Genossenschaften. Unter gewissen Umständen kann jedoch auch die Eintragung im Handelsregister oder ähnlichem reichen. Zu dem genauen Ablauf kann auch ein Steuerberater beraten und unterstützend zur Seite stehen.

Welche Firmen müssen Eintragungen in das Transparenzregister machen?

Die Übergangsfristen sind mittlerweile vorbei, sodass alle juristischen Personen entsprechende Daten im Register erfassen müssen. Davon ausgenommen sind natürliche Personen. Zu juristischen Personen zählen insbesondere Firmen mit der Rechtsform GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und auch eingetragene Personengesellschaften wie die KG oder die OHG. Doch auch nicht rechtsfähige Konstrukte, wie Stiftungen und Trusts, müssen Eintragungen vornehmen.

Zwar sind GbRs auch Personengesellschaften, jedoch werden diese bisher als nicht eingetragene Personengesellschaft geführt. Somit ergibt sich aktuell noch keine Eintragungspflicht. Mit dem neu eingeführten Personengesellschaftsrecht könnten aber auch GbRs in Zukunft eintragungspflichtig sein, wenn diese sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen. Die Eintragungspflicht würde sich nach aktueller Rechtslegung ab dem 01.01.2024 ergeben.

Welche Daten werden erhoben?

Der zentrale und wichtigste Punkt ist die Erfassung von wirtschaftlichen Berechtigten. Somit soll erreicht werden, dass natürliche Personen schneller einen Überblick über diese Personen erlangen können, die die Unternehmung letzten Endes leitet. Gerade bei verschachtelten Firmenkonstrukten kann es ansonsten passieren, dass nur schwer verantwortliche Personen erfasst werden können. Sollte man mit den Eintragungen nicht zurechtkommen, kann es hilfreich sein einen Steuerberater zu kontaktieren. Auch diese kennen sich mit der Materie aus und können entsprechende Hilfestellungen bieten.

Zu welchem Zweck wurde das Register eingeführt?

Der tiefergehende Zweck des Transparenzregisters ist die Offenlegung der verantwortlichen, natürlichen Personen, die hinter einer Unternehmung stehen. So soll die Unterstützung von Terrororganisationen und die Generierung von Schwarzgeld verhindert werden. Gerade bei große Firmen, die durch viele Unterfirmen verschachtelte Strukturen aufweisen, soll so die Möglichkeit geschaffen werden, zwielichtige Konstrukte aufzudecken.

Sind Eintragungen in das Register kostenlos?

Nein, gemäß Transparenzregistergebührenverordnung fallen für die Eintragung in das Transparenzregister Gebühren an. Da die Bundesanzeiger Verlag GmbH das Register kraft Beleihung führt, wird zusätzlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn Unternehmen oder Privatpersonen Informationen aus dem Transparenzregister abrufen.

Welche Folgen entstehen bei Nichteintragung?

Sollten Firmen es versäumen, die entsprechenden Daten in das Transparenzregister einzutragen, so ist mit Bußgeldern zu rechnen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Bußgelder für finanzstärkere Firmen höher ausfallen. Das liegt daran, dass für die Berechnung auch die Bilanzsumme herangezogen wird.

Fazit zum Transparenzregister

Das Transparenzregister steht aktuell noch in der Kritik. Diese Kritik rührt daher, dass noch immer sehr viele Daten im Register fehlen. Die Gründe hierfür könnten neben der Unwissenheit der Unternehmen auch in der bisherigen Durchsetzung liegen. In erster Instanz werden die Firmen häufig nur verwarnt und erhalten nicht direkt ein Bußgeld. Das erhöht den Druck auf die Firmen natürlich kaum. Zudem ist das Register aktuell nicht von der Öffentlichkeit einsehbar, sodass die Transparenz zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben ist.

Dennoch ist davon auszugehen, dass es sich in Zukunft um ein nützliches Tool zur Vermeidung von Geldwäsche und Terror handeln wird. Die Verpflichtung zur Offenlegung der natürlichen Personen hinter einer Unternehmung könnte diese in Zukunft doch eher hemmen bei kritischen Transaktionen in der Geschäftswelt.