Corona-Krise – Wir sind für Sie da!

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wir bleiben von der Corona-Krise nicht verschont und müssen uns an diese Situation anpassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in unseren Kanzleistandorten keine Spontanbesucher mehr empfangen können. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder abholen möchten vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns oder wählen den Postweg, da nicht gewährleistet werden kann, dass wir wie gewohnt für Sie vor Ort sein werden.

Die Auswirkungen auf die Wirtschaft bleiben leider auch nicht aus. Wir tun unser Möglichstes Sie dahingegen auf dem Laufenden zu halten und zu unterstützen und Ihnen Ihre Fragen zu Themen wie z.B. Kurzarbeit, Unterstützungsangebote für Unternehmen und Selbstständige von Bund und Ländern, sowie der Kommunikation mit den Finanzämtern insbesondere bei Anpassung von Vorauszahlungen aufgrund von Umsatzausfällen und zu Abgabefristen zu beantworten. Hierzu haben wir Ihnen einen aktuellen Fragen- und Antwortkatalog von der Bundessteuerberaterkammer vom 19.03.2020 beigefügt, in dem häufig gestellte Fragen zu diesem Thema aufgeführt sind und nach aktuellen Informationen beantwortet wurden..

Zusätzlich finden Sie im Anhang das aktuelle Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus.

Auch der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hat sich mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin und dem Ministerium für Finanzen Brandenburg wegen steuerlicher Sofortmaßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Krise in Verbindung gesetzt und einen kurzfristigen Prozess zur Abstimmung einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise zum weiteren Vorgehen der Finanzverwaltung eingeleitet. Hierbei geht es auch um die Handhabung vom Beantragen und Gewähren von Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen und Voranmeldungen.

Seit dem 19.03.2020 können von Berliner Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen Liquiditätshilfen beantragt werden. Das Land Berlin stellt Gelder über die IBB Rettungsbeihilfen zur Verfügung. Die Antragsstellung ist ab sofort und bis auf weiteres für alle kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen einschließlich der Freien Berufe, auch für Clubs und Restaurants geöffnet. Anträge für diese Liquiditätshilfen können ausschließlich online auf der Website der IBB gestellt werden. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500.000 EUR. Für weitere Informationen dazu klicken Sie den folgenden Link: https://www.ibb.de

Auch das Land Brandenburg hat die erforderlichen finanziellen Mittel für den Start der Soforthilfe beschlossen. Diese können nach aktuellen Informationen ab dem 25.03.2020 bei der ILB beantragt werden. Zuwendungsempfänger hier sind Unternehmen und freiberufliche Tätige mit bis zu 100 Beschäftigen.

Es wurden diesbezüglich auch bereits Leitfäden und Maßnahmen für betroffene Unternehmen oder Selbstständige im Umgang mit der Corona-Krise veröffentlicht. Unter dem folgenden Link finden Sie die Maßnahmen für und von Berlin sowie vom Bund und die Leitfäden für Unternehmen und Selbstständige im Umgang mit der Krise: https://www.berlin.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Situation auch für uns neu ist und es zu manchen Fragen noch keine eindeutigen Antworten gibt. Wir bitten Sie daher Ihre Fragen per E-Mail an uns zu richten, damit wir diese sammeln und nach aktueller Rechtslage und neuen Verfahrensweisen angesichts der Krise, beantworten können.

Wir bedanken uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und wünschen Ihnen, Ihrem Unternehmen, Ihren Mitarbeitern und Familien alles Gute, viel Kraft und Gesundheit in dieser außergewöhnlich schwierigen Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr aconax-Team

 

Offizielle Dokumente

BStBk FAQ-Katalog zur Corona-Krise

 

Maßnahmenpaket BMF und BMWi