Corona-Krise – Soforthilfe-Zuschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Corona-Krise informieren wir Sie über die aktuellen Soforthilfemaßnahmen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg. Neben den bereits zur Verfügung stehenden Liquiditäts- und Rettungsbeihilfen durch die landeseigenen Investitionsbanken oder der KfW-Bank in Form von z.B. zinslosen Darlehen und gelockerten Regelungen für eine Kreditvergabe, erfolgen nun auch Soforthilfemaßnahmen durch Zuschüsse der Länder.

Bitte beachten Sie, dass die Unterstützungsmaßnahmen und Antragsstellung von Bundesland zu Bundesland abweichen können. Die aktuellen Informationen zu den Zuschüssen der einzelnen Bundesländer finden Sie im Anhang.

Die Antragstellung für die Soforthilfen in den Bundesländern steht ab folgendem Zeitpunkt zur Verfügung:

  • Mecklenburg-Vorpommern – ab Mittwoch 25.03.2020 (zwingend postalisch, vorab aber per E-Mail möglich)
  • Berlin – ab  Freitag 27.03.2020 (nur elektronisch, Kundenportal)
  • Brandenburg – ab Mittwoch 25.03.2020 (nur elektronisch, E-Mail)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr aconax-Team

 

Offizielle Dokumente

Corona-Soforthilfemaßnahmen Mecklenburg-Vorpommern

Corona-Soforthilfemaßnahmen Berlin

Corona-Soforthilfemaßnahmen Brandenburg