Corona-Krise – Maßnahmen der Finanzbehörden

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch die Finanzbehörden reagieren auf die die Corona-Krise und bieten Möglichkeiten, die Liquidität für betroffene Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu verbessern.

Anpassung von Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer/Gewerbesteuermessbetrag)

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür kann beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

Anpassung und Erstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung

Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen. Die Sondervorauszahlungen werden damit „auf null gestellt“; bereits gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet. Die gewährte Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bleibt weiterhin bestehen.

Stundung von Steuerzahlungen

Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.

Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen

Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.

Wenn Sie von den Auswirkungen betroffen sind, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen um entsprechendes in die Wege zu leiten. Hierzu können Sie sich an Ihre/n Sachbearbeiter*in wenden.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund..

Mit freundlichen Grüßen

Ihr aconax-Team