Handwerkerleistung als Steuerermäßigung – Warum der Aufwand für die Erschließung einer öffentlichen Straße hiervon ausgeschlossen ist

Legen Sie Ihrem Steuerberater eine Rechnung über eine Handwerkerleistung vor, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Steuerermäßigung im Sinne des § 35a EStG führen.

Erfahren Sie von Ihrem Steuerberater, für welche Handwerkerleistung die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht kommt und bei welcher Handwerkerleistung Ihr Finanzamt keine Steuerermäßigung zulässt.

Wie lässt sich mit einer Handwerkerleistung eine Steuerermäßigung erzielen?

Lassen Sie an Ihrer Immobilie oder auf Ihrem Grundstück – z. B. im Garten – eine Handwerkerleistung durchführen, fügen Sie die Rechnung den Belegen zu, die Sie bei Ihrem Steuerberater für die Erstellung der jährlichen Einkommensteuer einreichen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle Aufwendungen, die der Modernisierung, der Renovierung oder dem Erhalt des Gebäudes oder des Grundstücks dienen, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Steuerermäßigung berücksichtigt werden können.

Für die Anerkennung der Handwerkerleistung stellt Ihr Steuerberater einen Antrag. Erkennt die Behörde den Antrag an, mindert sich die Höhe der tariflichen Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, die Sie als Handwerkerleistung geltend machen. An dieser Stelle weist Ihr Steuerberater Sie darauf hin, dass der maximale Betrag der Steuerermäßigung auf einen Betrag von 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt gedeckelt ist.

Welche Handwerkerleistung löst eine Steuerermäßigung aus?

Ihr Steuerberater macht Sie auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums aufmerksam, in welchem dieser Stellung zu den Aufwendungen bezieht, die die Finanzbehörden als Handwerkerleistung anerkennen sollen, die zu einer Steuerermäßigung führt.

Das BMF-Schreiben datiert vom 10. Januar 2014. Hiernach können Sie Ihre jährliche Einkommensteuerzahllast z. B. dadurch mindern, dass Sie Bodenbeläge austauschen oder reparieren lassen. Auch Arbeiten an Türen und Fenstern oder deren Ersatz führt dazu, dass Sie die Höhe der Steuer reduzieren, wenn Sie Ihrem Steuerberater die Rechnung des Handwerkers einreichen.

Aber auch eine Handwerkerleistung im Garten führt zu einer Steuerbegünstigung. Fragen Sie Ihren Steuerberater, erfahren Sie, dass die Voraussetzung für eine Steuerermäßigung dann erfüllt sind, wenn die Leistungen in einem Haushalt erbracht wurden. Zu diesem Haushalt zählen neben der Immobilie auch Zubehörräume und die Außenanlagen. Werden diese kostenpflichtig durch einen externen Dienstleister – z. B. einem Gärtner – bewirtschaftet, liegt zwar keine Handwerkerleistung im steuerlichen Sinn vor. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einer haushaltsnahen Dienstleistung. Die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen und die Steuerermäßigung stehen durch die Bezeichnung als haushaltsnahe Dienstleistung aber nicht infrage.

Von einer Steuerermäßigung können Sie in diesem Zusammenhang auch dann profitieren, wenn die Zubehörräume und die Außenanlagen voneinander getrennt sind. Es muss nur nachvollziehbar sein, dass sie zu demselben Haushalt gehören.

Warum ist die Erschließung einer öffentlichen Straße keine Handwerkerleistung, die eine Steuerermäßigung auslöst?

Setzt Ihr Steuerberater eine Handwerkerleistung, die nicht in der eigenen Immobilie oder auf dem eigenen Grundstück des Steuerpflichtigen erbracht wurde, in Ihrer Einkommensteuererklärung an, bedenken Sie das Folgende:

Ihr Finanzamt erkennt die Steuerermäßigung an, wenn die einzelnen Leistungen in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück stehen. Diese Ansicht vertreten nicht nur die Finanzämter und die Finanzgerichte, sondern auch der Bundesfinanzhof (BFH).

Zu einer nach § 35a EStG begünstigten Handwerkerleistung zählen demnach nicht die Kosten für die Erschließung einer öffentlichen Straße. Nach einhelliger Meinung der Behörde und der Gerichte handele es sich bei den Aufwendungen weder um grundstücksbezogene noch um haushaltsbezogene Kosten. Weil ein direkter Zusammenhang der Handwerkerleistung mit dem Haushalt nicht gegeben sei, entfiele auch die Steuerermäßigung.

Ihr Steuerberater macht Sie auf die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung aufmerksam, weil die Erschließung einer öffentlichen Straße allen anliegenden Haushalten zugutekommen würde. Würde der Gesetzgeber hier eine Steuerermäßigung der Erschließungskosten zulassen, müssten alle angrenzenden Haushaltshalte von der Gesetzeslage profitieren.

Möchten Sie wissen, ob eine in Ihrer Immobilie erbrachte Handwerkerleistung zu einer Steuerermäßigung führt oder haben Sie weitergehende Fragen zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, steht Ihnen Ihr Steuerberater in Wildau gerne mit Rat und Tat zur Seite.