Rechnungslegung und Prüfung

IDW Hinweis zu Auswirkungen auf Unternehmensbewertung

Das IDW hat drei Fachliche Hinweise veröffentlicht, die sich damit befassen, welche Folgen das Virus auf die Rechnungslegung (HGB/IFRS) hat.

Teil 1 dreht sich um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ausgewählte Aspekte der HGB- und IFRS-Rechnungslegung für Abschlüsse und Lageberichte zum 31.12.2019 und deren Prüfung.

Teil 2 baut auf diesem Hinweis auf bzw. ergänzt ihn, u.a. um die Auswirkungen auf Abschlüsse und Lageberichte für Berichtsperioden, die nach dem 31.12.2019 enden, und um ausführlichere Hilfestellungen zum Prüfungsprozess. Soweit die Ausführungen im Hinweis vom 04.03.2020 auch Relevanz für Berichtsperioden haben, die nach dem 31.12.2019 enden, wird – um Wiederholungen zu vermeiden – auf diese verwiesen.

Teil 3 ergänzt die vorangegangenen Teile um weitere Hinweise u.a. zu ausgewählten Zweifelsfragen zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung nach HGB und IFRS sowie zu den Auswirkungen auf die Prüfung von Abschlüssen

Quellen:

Ferner gibt das IDW einen fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung. In einem Fachlichen Hinweis stellt der IDW Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) klar, dass ökonomische Entscheidungen regelmäßig auf der Grundlage von Werten getroffen werden, die mit sogenannte Zukunftserfolgswertverfahren ermittelt werden. Dabei ist Unsicherheit an zwei Stellen zu berücksichtigen: Zum einen in den Erwartungen künftiger finanzieller Überschüsse und zum anderen hierzu äquivalent in der Risikoprämie, die Investoren für die Übernahme der Unsicherheit fordern.

Quelle: Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen (Fachlicher Hinweis des IDW) vom 25.03.2020

Zu weiteren Hinweise, z.B. zu den Auswirkungen auf Wertminderungen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31.03.2020, gelangen Sie hier.

Beachten Sie auch die Ausführungen unter dem Stichwort: Erleichterungen bei Offenlegungen nach HGB und Vollstreckungsmaßnahmen.

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.