Herabsetzung der Sondervorauszahlung für USt
Aussetzung der Sondervorauszahlung für USt 2021, Informationen der Länder
Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung soll auch 2021 – wie schon 2020 – ausgesetzt werden können, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist.
Quelle: dpa, Meldung v. 20.01.2021
Einige Bundesländer haben hierzu ergänzende, länderspezifische Informationen veröffentlicht:
Das Bayerische Landesamtes für Steuern hat für unmittelbar von der Krise Betroffene Anleitungen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bzw. zur abweichenden erstmaligen Anmeldung der Um-satzsteuer-Sondervorauszahlung veröffentlicht.
Brandenburg verzichtet bei entsprechend begründeten Anträgen gleichfalls auf die Entrichtung der Umsatz-steuer-Sondervorauszahlung (vgl. Pressemitteilung v. 22.01.2021).
Bremen hat ein Formular veröffentlicht, dass zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung genutzt werden kann.
Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz hat eine Anleitung veröffentlicht, wie Betroffene die Herabsetzung der Sondervorauszahlung beantragen können.
Schleswig-Holstein weist ebenfalls auf die verlängerte Möglichkeit der Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung hin und erläutert die Beantragung (vgl. Pressemitteilung v. 22.01.2021).