Herabsetzung der Sondervorauszahlung für USt

Aussetzung der Sondervorauszahlung für USt 2021, Informationen der Länder

Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung soll auch 2021 – wie schon 2020 – ausgesetzt werden können, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Krise betroffen ist.

Quelle: dpa, Meldung v. 20.01.2021

Einige Bundesländer haben hierzu ergänzende, länderspezifische Informationen veröffentlicht:

Das Bayerische Landesamtes für Steuern hat für unmittelbar von der Krise Betroffene Anleitungen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bzw. zur abweichenden erstmaligen Anmeldung der Um-satzsteuer-Sondervorauszahlung veröffentlicht.

Brandenburg verzichtet bei entsprechend begründeten Anträgen gleichfalls auf die Entrichtung der Umsatz-steuer-Sondervorauszahlung (vgl. Pressemitteilung v. 22.01.2021).

Bremen hat ein Formular veröffentlicht, dass zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung genutzt werden kann.

Die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz hat eine Anleitung veröffentlicht, wie Betroffene die Herabsetzung der Sondervorauszahlung beantragen können.

Schleswig-Holstein weist ebenfalls auf die verlängerte Möglichkeit der Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung hin und erläutert die Beantragung (vgl. Pressemitteilung v. 22.01.2021).

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.