Selbstständige Künstler

KSK aktualisiert Hinweise für selbstständige Künstler und Publizisten, Stand: 14.01.2021

Die Künstlersozialkasse (KSK) gewährt Versicherten als auch den Unternehmen weitgehende Zahlungserleichterungen und Fristverlängerungen.

  1. Zahlungserleichterungen/Zahlungsaufschub:
    Wenn aufgrund der Corona-Krise akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten bestehen, können Betroffene Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung stellen. Dies ist sowohl schriftlich als auch per E-Mail (auskunft@kuenstlersozialkasse.de) möglich. Die Betroffenen sind aufgefordert, da-bei ihre Versicherungsnummer anzugeben. Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Die KSK muss auf Zahlungsrückstände grundsätzlich Zinsen erheben.
  2. Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens
    Es besteht weiterhin jederzeit die Möglichkeit, die Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens aus selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit anzupassen, also zu senken oder zu erhöhen. Änderungen wirken nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat der Mitteilung (Eingang in der KSK). Dementsprechend verändert sich auch die monatliche Beitragshöhe erst mit Verzögerung. Eine Einkommensanpassung für 2020 ist deswegen nicht mehr möglich.
    Die Änderung kann schriftlich, per E-Mail oder über den Vordruck der KSK erfolgen.
  3. Geringfügiges Arbeitseinkommen
    Sollten Betroffene infolge der Corona-Krise für das Jahr 2021 ein Jahresarbeitseinkommen von nicht mehr als 3.900 Euro erwarten, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Fortbestand ihrer Versicherungspflicht. Dies gilt jedoch nicht, sofern sie bereits in den Kalenderjahren vor der Corona-Krise, also bis einschließlich 2019 mehr als zweimal diese Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 3.900 Euro nicht überschritten haben.

Quelle und weitere Informationen:

KSK, Hinweise für selbstständige Künstler und Publizisten und abgabepflichtige Unternehmen

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.