Private Krankenversicherung

Ergänzung um geplanten Anhörungstermin

Um zu verhindern, dass privat Krankenversicherte aufgrund vorübergehender Hilfebedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sein werden, sollen sie nach den Plänen der Bundes-regierung ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif unter Berücksichtigung vormals erworbe-ner Rechte ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wech-sel die Hilfebedürftigkeit überwunden haben (§ 204 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz-E).

Am Montag den 11.05.2020 ist eine Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit geplant.

Quelle: Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT Drs. 19/18967);

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.