Hilfe für Studierende

Bundestag hat Gesetzentwurf angenommen

Studentinnen und Studenten steht die Möglichkeit offen, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen – auf Basis des langbewährten KfW-Studienkredits.

Dies gilt sowohl für neue Antragsteller als auch für solche, die bis März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat und kann unbürokratisch online beantragt werden.

Für die besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studentinnen und Studenten soll der Studienkredit von Juli 2020 bis März 2021 geöffnet werden.

Darüber hinaus stellt das Bundesbildungsministerium dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort bereit.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Pressemitteilung v. 30.04.2020

Ferner hat der Bundestag den Gesetzentwurf für ein „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (19/18699) am 08.05.2020 angenommen:

Nach dem Entwurf sollen die Höchstbefristungsgrenzen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für das wissenschaftliche und künstlerische Personal wegen der COVID-19-Pandemie und daraus bedingten Einschränkungen zunächst um sechs Monate verlängert werden.

Um Zuverdienstanreize zu schaffen, soll Studierenden, die in der Coronakrise in systemrelevanten Branchen Geld dazu verdienen, dieser Zuverdienst nicht auf ihr BAföG angerechnet werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Kurzinformation v. 07.05.2020

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.