Hilfe für Studierende

Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz soll am 07.05.2020 beschlossen werden

Das am 1. April 2020 angekündigte 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups steht.

Mit dem 2 Mrd. Euro Maßnahmenpaket sollen gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell adressiert werden. Das Maßnahmenpaket basiert auf 2 Säulen:

Säule 1 sog. Corona-Matching Fazilität:

Zum einen werden Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die neue Corona Matching Fazilität zur Verfügung gestellt, damit Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträch-tige Start-ups finanzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass noch junge Unternehmen auch in der derzeitigen Phase ihren Wachstumskurs fortsetzen können. Über die Corona Matching Fazilität werden die bestehenden Kooperationen mit den öffentlichen Partnern, wie zum Beispiel der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds, genutzt, um die öffentlichen Mittel den Start-ups schnell über Wagniskapitalfonds zur Verfügung zu stellen.

Säule 2 für Start-ups und kleine Mittelständler (ohne Zugang zu Säule 1):

Für Start-ups und kleine Mittelständler, die keinen Zugang über die Corona Matching Fazilität haben, werden weitere Wege zur Sicherstellung ihrer Finanzierungen eröffnet. Hierzu wird es eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern geben, unter anderem über die Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften.

Quelle: (BMF, Pressemitteilung v. 30.04.2020)

Weitere Informationen können Sie dem am 11.05.2020 veröffentlichten Konzeptpapier entnehmen.

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.