Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt

Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten auch 2021 erhöht

Für das Jahr 2020 findet eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten von 6.300 Euro auf 44.590 Euro statt. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 44.590 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen soll Per-sonalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind.

Ab 2021 steigt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten weiter auf 46.060 €.

Quelle und weitere Informationen:

DRV, Information vom 18.12.2020
DRV, Information vom 27.03.2020
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen
Gesetz für einen erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2, BGBl, 2020 I, S. 575

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.