Private Krankenversicherung

Wechsel vom Basistarif in den Ursprungstarif soll erleich-tert werden

Um zu verhindern, dass privat Krankenversicherte aufgrund vorübergehender Hilfebedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sein werden, sollen sie nach den Plänen der Bundesregierung ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif unter Berücksichtigung vormals erworbener Rechte ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel die Hilfebedürftigkeit überwunden haben (§ 204 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz-E).

Informationen zur Öffentlichen Anhörung vom 11.05.2020 finden Sie hier.

Quelle: Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT Drs. 19/18967);

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.