Private Krankenversicherung

Ergänzung Link zur Öffentlichen Anhörung

Um zu verhindern, dass privat Krankenversicherte aufgrund vorübergehender Hilfebedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sein werden, sollen sie nach den Plänen der Bundes-regierung ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif unter Berücksichtigung vormals erworbe-ner Rechte ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wech-sel die Hilfebedürftigkeit überwunden haben (§ 204 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz-E).

Informationen zur Öffentlichen Anhörung vom 11.05.2020 finden Sie hier.

Quelle: Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT Drs. 19/18967);

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.