Mitteilungsverordnung

BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Das BMF hat einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung veröffentlicht.

Zum einen werden die öffentlichen Stellen, die in der Corona-Krise Unterstützungsleistungen gewähren (u.a. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen für KMU), zur Mitteilung dieser Zahlungen an die Finanzverwaltung nach Maßgabe des §93c der Abgabenordnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle verpflichtet.

Zum anderen wird in der Mitteilungsverordnung bestimmt, dass die Mitteilungen von den mitteilungspflichtigen Stellen künftig nach Maßgabe des §93c der Abgabenordnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln sind.

Quelle:

Referentenentwurf der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.