Förderung der Maskenproduktion in Deutschland

BMWi weitet die Förderung der Maskenproduktion in Deutschland aus.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitet die Förderung der Maskenproduktion in Deutschland aus. Die Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ wird um zwei Fördermodule ergänzt.

Das Programm fördert Investitionen in Anlagen zur Herstellung von nach europäischem Standard zertifizierten FFP2/3- Masken und medizinischen Gesichtsmasken.

Unternehmen, die in den Aufbau neuer, innovativer und über den Stand der Technik hinausgehender Anlagen und Produkte investieren, erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten. Voraussetzung ist, dass die Projekte bis spätestens 30.06.2021 abgeschlossen sind.

Investitionen von bereits am Markt verfügbaren Anlagen, die bis zum 31.08.2020 in Betrieb genommen werden, werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Anträge auf Förderung können ab 01.06.2020 beim BAFA gestellt werden.

Quellen:
BMWi: Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte;
BMWi, Pressemitteilung v. 29.05.2020

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.