Bonus für Pflegekräfte

Gesetzentwurf, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit v. 29.04.2020

Die Bundesregierung hat ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweit auf den Weg gebracht. Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Pflegekräfte erhalten durch eine Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch einen einmaligen Bonus und Pflegebedürftige werden flexibler unterstützt. Angesichts der Belastung während der Pandemie erhalten Pflege-kräfte einen Anspruch auf eine einmalige Prämie von bis zu 1000 Euro. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften erhalten eine Prämie.

Die Prämie ist als individueller steuer- und sozialversicherungsfreier Anspruch der Beschäftigten ausgestaltet. Pflegekassen sollen den Bonus zunächst finanzieren. Länder und Arbeitgeber können die Prämie aufstocken, z.B. auf die steuer- und sozialversicherungsfreie Summe von 1.500 €.

Quellen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit v. 29.04.2020;
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Bundesrat Kompakt vom 15.05.2020

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.