Ausfallhonorar für Künstler

Bundesregierung will Zahlung von Künstlerhonoraren für ausgefallene Engagements ermöglichen

Die Bundesregierung ermöglicht es Kulturinstitutionen ab dem 29.04.2020, Honorare an Künstler für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden.

Die Regelung sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlern auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15.03.2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 % des Nettoentgelts zu-wendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstler maximal 40 % des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.

Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden. Noch nicht geklärt ist, ob ggf. entsprechend bzw. wie mit den von Ländern und Kommunen geförderten Kulturinstitutionen verfahren werden soll.

Quelle und weitere Informationen:

Mitteilung der Bundesregierung vom 29.04.2020
Weitere Informationen der Bundesregierung zu Hilfen für Künstler und Kreative

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.