Arbeitsschutz

Klarstellung der DGUV: Corona-Infektion kein Arbeitsunfall

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundsätzlich die Verpflichtung, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit für seine Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen (sog. Gefährdungsbeurteilung) und Maßnahmen hieraus abzuleiten, die ihm möglich und zumutbar sind. Im Rahmen der Pandemieplanung (Bevölkerungsschutz) hat der Arbeitgeber ggf. weitere Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen. Konkrete Hinweise hierzu finden sich zum Beispiel im Nationalen Pandemieplan auf der Homepage des Robert Koch Instituts.

Die Arbeitnehmer sind nach §§ 15, 16 ArbSchG verpflichtet, jede erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und dessen arbeitsschutzrechtlichen Weisungen nachzukommen.

Das BMAS hat am 16.04.2020 gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Es handelt sich um einen neuen betrieblichen Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Corona-Virus beschreibt. Im Fokus stehen dabei vor allem kleinere Betriebe, die im Gegensatz zu größeren Einheiten nicht auf eigene Spezialisten in diesen Fragen zurückgreifen können.

Die DGUV hat zudem klargestellt, dass es sich bei einer SARS-CoV-2-Infektion in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall handele. Aufgrund der Einstufung zur Pandemie durch die WHO stelle COVID-19 eine Allgemeingefahr dar. Von einer Allgemeingefahr sei auszugehen, wenn in einem bestimmten Gebiet alle Menschen etwa durch eine Epidemie mehr oder minder gleich bedroht seien. Es liege dann kein Arbeitsunfall vor, wenn sich eine Gefahr verwirklicht habe, von der ein Versicherter sich zur selben Zeit und mit gleicher Schwere auch außerhalb seiner versicherten Tätigkeit betroffen gewesen wäre. Die Betroffenheit ergebe sich daher unabhängig von der versicherten Tätigkeit.

Quellen und weitere Informationen:
BDA, Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie,
BMG: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationen des BMAS
Informationen der VBG

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.