Arbeitslosengeld

Bundesregierung beschließt längere Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I

ALG I

Die Bundesregierung hat am 29.04.2020 beschlossen, die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld zu verlängern. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt und derzeit geringerer Aussichten auf eine neue Beschäftigung sollen diejenigen unterstützt werden, die bereits vor der Krise arbeitsuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen. Daher wird das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01.05.2020 und dem 31.12.2020 enden würde.

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem so genannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte.

Quelle und weitere Informationen:

Bundesrat Kompakt vom 15.05.2020
Information des BMAS vom 14.05.2020,
Mitteilung der Bundesregierung vom 29.04.2020,
Information des BMAS vom 29.04.2020;
Gesetzentwurf für das sog. Sozialschutz-Paket II vom 27.04.2020

ALG II (Grundsicherung)

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Le-bensunterhalt, wenn Menschen aufgrund der Corona-Krise vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren und keine vorrangigen Hilfen greifen. Dies kann alle Erwerbstätigen betreffen, insbesondere aber Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige. Hier wird infolge des Coronavirus ein erleichterter Zu-gang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und zur Sozialhilfe gewährt.

Quelle und weitere Informationen:

Informationen des BMAS
Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.