Sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter

Sofortige Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter angekündigt

Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung sollen bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können.

Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Home-Office arbeiten.

Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt werden.

Quellen:

Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19.01.2021

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.