Wie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Für die Anerkennung der Ausgaben sieht der Gesetzgeber vor, dass Sie Ihrer Einkommensteuererklärung die Nebenkostenabrechnung für das betreffende Kalenderjahr beifügen.

Von Ihrer digitalen Steuerberatung in Wildau erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Was zählt für das Finanzamt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Der Gesetzgeber unterstellt, dass es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt, wenn Sie einen externen Dienstleister damit beauftragen, Arbeiten in Ihrer Wohnung, an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück zu erledigen. Beauftragen Sie einen Haushaltsangehörigen oder führen Sie diese Arbeiten selbst durch, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als steuerlich abzugsfähige Aufwendungen an.

Von Ihrer digitalen Steuerberatung in Wildau erfahren Sie, welche Ausgaben, Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen können, wenn Sie einen externen Dienstleister damit beauftragen. Hierzu zählen:

  • Reinigung der Wohnung oder des Treppenhauses
  • Aufwendungen für Gartenpflege und Winterdienst
  • Allgemeine Hausmeistertätigkeiten
  • Ablesen von Strom- und Wasserzähler

Die Kosten für eine haushaltsnahe Dienstleistung sind nicht in voller Höhe abzugsfähig. Beschäftigen Sie z. B. eine Putzhilfe im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, können Sie 20 % der jährlichen Aufwendungen (maximal 510 Euro) geltend machen.

Wo erfassen Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung?

Damit Ihr Finanzamt erkennt, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen wollen, müssen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren. Ihre digitale Steuerberatung in Wildau macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie diese Aufwendungen in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen erfassen müssen. Als zusätzlichen Nachweis legen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung die letzte Nebenkostenabrechnung bei.

Welche Aufwendungen rechnet die Finanzverwaltung zu den Handwerkerleistungen?

Zu den steuerlich abzugsfähigen Handwerkerleistungen, die Sie ebenfalls im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen können, zählt das Finanzamt die folgenden Kosten:

  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Kosten für die Wartung von Heizung und Aufzug
  • Fassaden- und Dachreinigung
  • Kosten für die Prüfung einer Blitzschutzanlage

Ihre digitale Steuerberatung in Wildau weist Sie auch hier darauf hin, dass der Gesetzgeber für die Höhe der Abzugsfähigkeit eine Obergrenze festgelegt hat. Sie können 20 % der gesamten Arbeits- und Fahrtkosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Höchstens erkennt die Finanzverwaltung einen Betrag von 1.200 Euro jährlich an.

Als Nachweis dient die Nebenkostenabrechnung

Die Aufwendungen können für ein Haus oder eine Wohneinheit geltend gemacht werden. Damit Sie das Finanzamt an den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beteiligen können, müssen Sie die Nebenkostenabrechnung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten, Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen.

Ihre digitale Steuerberatung in Wildau weist Sie darauf hin, dass Ihr Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nicht anerkennt, wenn Sie die Nebenkostenabrechnung nicht dort vorlegen.

Welche Hauskosten erkennt das Finanzamt nicht an?

Kosten, die Sie allgemein für die Bewirtschaftung des Hauses aufwenden, können Sie nur im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn Sie die betreffende Wohnung vermieten. Bei einer Selbstnutzung der Immobilie ist für die folgenden Aufwendungen keine steuerliche Abzugsmöglichkeit gegeben:

  • Grundsteuer
  • Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser)
  • Müllabfuhrgebühren
  • Kabelanschluss

Um die steuerliche Anerkennung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen durchzusetzen, fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung eine Kopie der Nebenkostenabrechnung bei. Wohnungseigentümer können alternativ die Bescheinigung der Hausverwaltung beifügen.

Wünschen Sie weitere Informationen zu diesem Thema oder haben Sie Fragen zu einem anderen Bereich des Steuerrechts steht Ihre digitale Steuerberatung in Wildau Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.