Wachstumsinitiative: Signal für klimafreundliche Mobilität
Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung setzt aktuell ein deutliches Signal für eine klimafreundlichere Mobilität. Dies ist nicht nur ein Schritt in Richtung einer ökologischen Zukunft, sondern auch ein wichtiger Impuls für Unternehmen, sich verstärkt auf nachhaltige Technologien zu konzentrieren und diese zu forcieren. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Aspekte dieser Initiative und erläutern, wie sie sich auf die digitale Steuerberatung auswirken kann und welche Vorteile und neuen Entwicklungen das Steuerfortentwicklungsgesetz mit sich bringt.
Was ist das Ziel der Wachstumsinitiative?
Die aktuelle Wachstumsinitiative ist Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes und zielt darauf ab, innovative Technologien und nachhaltige Projekte zu fördern und somit die Unternehmen zu weiteren Aktivitäten für eine nachhaltigere Mobilität zu animieren. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Die Bundesregierung strebt in diesem Zusammenhang an, durch Investitionen in klimafreundliche Mobilität sowohl wirtschaftliches Wachstum zu generieren als auch die Umweltschutzziele zu erreichen.
Welcher Zusammenhang besteht in diesem Kontext zur E-Rechnung?
Mit der Einführung der E-Rechnung als zentralem Bestandteil der Wachstumsinitiative sollen verschiedene Ziele erreicht werden. Die E-Rechnung ermöglicht eine effizientere und umweltfreundlichere Abwicklung von Rechnungen und fördert die Digitalisierung im Finanzwesen und weiteren Bereichen. Durch die elektronische Übermittlung von Rechnungen können Unternehmen nicht nur Papier- und Druckkosten sparen, sondern auch ihre Prozesse beschleunigen und Fehlerquellen minimieren.
Was ist konkret zur Einführung der E-Rechnung bekannt?
Mit dem Wachstumschancengesetz, beschlossen am 27.03.2024, wird die E-Rechnung in Deutschland eingeführt, wie es bereits in vielen EU-Ländern und einigen Drittländern der Standard ist. Die Einführung der E-Rechnung bereitet auch ein künftiges elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer im Rahmen der ViDA-Initiative der EU vor, das aus den Daten der E-Rechnung gespeist wird. Bis spätestens 2032 soll das Meldesystem in der gesamten EU umgesetzt sein. Ab dem 01.01.2025 wird zwischen „elektronischen Rechnungen“ und „sonstigen Rechnungen“ unterschieden. Nur elektronische Rechnungen, die einem strukturierten Datenformat gemäß der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung. Formate wie PDF oder JPEG sind dann nicht mehr zulässig, da sie diese Anforderungen nicht erfüllen. Die E-Rechnung muss daher in einem standardisierten Format wie der XRechnung, dem ZUGFeRD-Format oder anderen konformen Formaten übermittelt werden.
Welche weiteren konkreten Maßnahmen wurden mit der Initiative fixiert?
Eine konkrete Maßnahme im Rahmen der Initiative ist die steuerliche Förderung von elektrisch betriebenen Dienstwagen, um somit die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen zu steigern und den Standort zu stärken. In diesem Kontext wurde beschlossen, dass die Unternehmen für neu zugelassene, rein elektrische Dienstwagen ab Juli 2024 bis Dezember 2028 eine beschleunigte Sonderabschreibung nutzen können. Dabei lassen sich 40 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr abschreiben, was die Liquidität der Unternehmen verbessert.
Ergänzend dazu wird die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung ausgeweitet. Der maximale Bruttolistenpreis, ab dem die Vergünstigung gilt, wird von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben – für E-Dienstwagen, die ab Juli 2024 angeschafft wurden oder werden.
Welche Auswirkungen und Ziele hat das Steuerfortentwicklungsgesetz?
Das Steuerfortentwicklungsgesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Wachstumsinitiative. Es beinhaltet unter anderem steuerliche Anreize für Investitionen in klimafreundliche Mobilität. Unternehmen, die in entsprechende Projekte investieren, können von attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten und Förderprogrammen profitieren. Dies unterstützt nicht nur den Umstieg auf nachhaltige Technologien, sondern fördert auch die Innovationskraft der Unternehmen.
Das Gesetz, mit SteFeG abgekürzt, war früher auch als das Zweite Jahressteuergesetz 2024 bekannt. Dabei soll, ergänzend zu den zuvor genannten Aspekten, der Steuertarif an die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten angepasst werden. So wurde unter anderem der Grundfreibetrag auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und auf 12.336 Euro ab 2026 angehoben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Zudem wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht, um Familien entlasten zu können. Weiterhin wurde das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro ab Januar 2025 beschlossen.
Wie lässt sich die Initiative der Bundesregierung nutzen und welche steuerlichen Vorteile können generiert werden?
Die Initiative der Bundesregierung bietet große Chancen für eine nachhaltige Zukunft. Als Steuerkanzlei sehen wir die Digitalisierung und die E-Rechnung als wichtige Bausteine, um die Ziele der Initiative zu erreichen. Durch eine gezielte digitale Steuerberatung können wir unsere Mandanten bestmöglich auf dem Weg zu einer grüneren Zukunft begleiten.
Die Umsetzung der Initiative wird Herausforderungen mit sich bringen, wobei es auch zahlreiche Vorteile gibt, um Steuern zu sparen. Dank der neuen Optionen bei der Besteuerung von E-Dienstwagen lassen sich durch die Initiative und das Gesetz zur Steuerfortentwicklung auch direkt finanzielle Vorteile erzielen.
Falls Sie Fragen zur Wachstumsinitiative oder zur digitalen Steuerberatung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne bei allen steuerlichen Belangen.