Keine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr – Bruttolohnerhöhung aber unschädlich
In Bezug auf eine aktuelle Anfrage an das Bundesministerium der Finanzen ging es um die Auswirkungen einer Bruttolohnerhöhung, beispielsweise in Form einer Inflationsausgleichsprämie, auf die Lohnerhöhung. Dies hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer große Auswirkungen, die auch wir als professioneller Steuerberater berücksichtigen. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die steuerlichen Aspekte, die für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dieser Anfrage resultieren.
Was ist eine Bruttolohnerhöhung?
Eine Bruttolohnerhöhung ist eine Anpassung des Gehalts, bei der der Bruttolohn eines Arbeitnehmers erhöht wird. Der Bruttolohn ist das Gesamtgehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Mit einer Bruttolohnerhöhung steigen das Einkommen und die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.
Im Gegensatz zum Nettolohn, der den tatsächlichen Betrag darstellt, den der Arbeitnehmer nach allen Abzügen erhält, beeinflusst der Bruttolohn die Höhe der Steuern und Sozialabgaben. Folglich bedeutet eine Erhöhung des Bruttolohns auch höhere Abzüge für den Arbeitnehmer, aber eben auch ein höheres Gesamteinkommen.
Was ist eine Prämie für den Inflationsausgleich?
Eine Prämie für den Ausgleich der Inflation ist eine zusätzliche Zahlung, die Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer leisten können, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern. Diese Prämie wird in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei gewährt, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten und sicherzustellen, dass sie trotz steigender Preise nicht schlechter dastehen.
Einfach ausgedrückt, ist die Prämie im Rahmen des Inflationsausgleichs eine Art Bonus, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen, um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Welche Auskunft ergab die Anfrage in Bezug auf die Bruttolohnerhöhung?
Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass der Bruttoarbeitslohn so erhöht werden darf, dass Mitarbeiter möglichst nicht schlechter gestellt werden dürfen, als in den vergangenen zwei Jahren. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den Bruttolohn ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, um die Auswirkungen der Inflation auszugleichen und sicherzustellen, dass die Kaufkraft der Beschäftigten erhalten bleibt.
Wichtig ist dabei, dass diese Lohnerhöhungen in einer separaten schriftlichen Vereinbarung fixiert werden. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine separate Vereinbarung treffen müssen, die die Lohnerhöhung regelt. Diese Vereinbarung kann entweder während des Zeitraums der Inflationsausgleichsprämie oder unmittelbar danach getroffen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinen FAQ (unter Ziffer 5b) dargelegt, dass es für die Steuerfreiheit unschädlich ist, wenn die Prämie zum Inflationsausgleich im Zusammenhang mit einer Lohnanpassung ergänzend zum vertraglich fixierten Lohn gewährt wurde. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben, sowohl eine Prämie als auch eine dauerhafte Erhöhung des Lohns zu gewähren, ohne dass dies steuerliche Nachteile für die Beschäftigten mit sich bringt.
Was war die konkrete Antwort und auf welcher Grundlage erfolgte diese?
Hinsichtlich einer Erhöhung des Bruttolohns und der Auswirkungen auf die steuerlichen Parameter antwortete das Bundesministerium für Finanzen an den Deutschen Steuerberaterverband e. V. in einem aktuellen Schreiben bezogen auf die häufig im ersten Jahresdrittel stattfindenden Mitarbeitergespräche. Inhaltlich bestätigte das Ministerium, dass Zahlungen von Prämien für den Inflationsausgleich unschädlich seien, insofern bestimmte Parameter eingehalten sind. Ein entscheidender Parameter ist dabei eine jeweils gesonderte Vereinbarung für weitere Lohnerhöhungen. Die Prämie muss dabei in variabler Form nach Paragraph 3 Nummer 11c des Einkommenssteuergesetzes gezahlt worden sein. Ergänzend dazu erläuterte das Ministerium, das nicht anderes gelten könne, insofern die folgende Anpassung des Gehalts durch eine weiterführende Entscheidung des Unternehmens getroffen wurde. Eine weitere klare Aussage seitens des Bundesministeriums für Finanzen bezog sich auf den Zeitraum der Lohnanpassung, sodass steuerlich klargestellt wurde, dass es unerheblich ist, ob die Anpassung im Zeitraum einer etwaigen Inflationsprämie oder kurzfristig danach fixiert wurde.
Welche aktuellen Urteile gibt es zur Prämie des Inflationsausgleichs?
Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden, dass der Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit von der Inflationsausgleichsprämie unzulässig ist. Diese Entscheidung hebt eine frühere Entscheidung des Gerichts Düsseldorf auf und betont, dass die eine Prämie im Zusammenhang mit dem Ausgleich der Inflation keine Kopplung an die Arbeitsleistung beinhalten darf.
Welche Auswirkungen hat die Antwort des Ministeriums auf die Unternehmen?
Mit der schriftlichen Antwort hinsichtlich einer Bruttolohnerhöhung erhalten Unternehmen die Möglichkeit, die Bruttolöhne ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, um die Auswirkungen der Inflation zu kompensieren, ohne dabei auf steuerliche Nachteile für die Beschäftigten zu stoßen. Dies erlaubt eine flexiblere Gehaltsstruktur und hilft, die Kaufkraft der Mitarbeiter zu erhalten.
Darüber hinaus schafft die Bestätigung des Ministeriums Klarheit darüber, dass Lohnerhöhungen unschädlich sind, wenn sie auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen. Dies gibt Unternehmen und Mitarbeitern Sicherheit bei der Gestaltung von Gehaltsanpassungen, sodass diese auch wirklich bei dem Mitarbeiter ankommen. Klar ist in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass die steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie auslaufen. Damit verlieren die Unternehmen ein wichtiges Instrument, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerfrei zu unterstützen. Bonuszahlungen oder andere finanzielle Zuwendungen unterliegen demnach ab 2025 wieder den regulären Steuer- und Sozialabgaben, insofern es keine neuerlichen Regelungen seitens der Regierung gibt, über die wir Sie wie gewohnt an dieser Stelle aktuell informieren.
Gern beraten wir Sie als erfahrener Steuerberater bei den individuellen Fragen rund um die Bruttolohnerhöhung.