Reform der KfZ-Steuer
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes be-schlossen. Der Entwurf enthält insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten:
- Stärkere Gewichtung der CO2-Werte bei den Steuersätzen für Pkw
- Verlängerung der Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge
- Förderung von emissionsärmeren Pkw
- Gewichtsbezogene Steuersätze bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 t
Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspakets um.
Quelle: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes