Reform der KfZ-Steuer

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes be-schlossen. Der Entwurf enthält insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Stärkere Gewichtung der CO2-Werte bei den Steuersätzen für Pkw
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge
  • Förderung von emissionsärmeren Pkw
  • Gewichtsbezogene Steuersätze bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 t

Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspakets um.

Quelle: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.