Notfall-Kinderzuschlag

Beantragung ab dem 1. April 2020 möglich

Der Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen als Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld.

Die Bundesregierung hat in der Corona-Krise den Kinderzuschlag (KiZ) vorübergehend zum Notfall-KiZ ausgeweitet. Mit der Ausweitung soll insbesondere Familien geholfen werden, die kurzfristig ein geringeres Einkommen haben und deswegen Unterstützung benötigen. Mit dem Notfall-KiZ werden auch Selbständige oder Eltern erreicht, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen kei-nen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Außerdem wird beim KiZ in diesen Fällen das Vermögen nicht geprüft. Es reicht in der Regel aus, wenn die antragstellende Person erklärt, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.

Die Antragstellung ist ab dem 1. April 2020 möglich.

Quelle und weitere Informationen: Portal des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)

Die Beantragung des Notfall-KiZ ist online möglich: Antragstellung über das Portal der Bundesagentur für Arbeit

Quelle und weitere Informationen:

Deutscher Steuerberaterverband e.V.