Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Grenze sowie des Midijob-Übergangsbereichs ab 01.01.2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 steht für viele Unternehmen eine Änderung an, die sich nicht nur in der Lohnabrechnung bemerkbar macht, sondern auch in der Personalplanung, in Arbeitszeitmodellen und in der Kalkulation von Dienstleistungen und Produkten: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde.

Diese Anpassung ist nicht isoliert zu betrachten. Weil die Verdienstgrenzen bei Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt sind, verschieben sich zeitgleich auch die relevanten Schwellenwerte im Niedriglohnbereich: Die Minijob-Grenze steigt ab 01.01.2026 auf 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich), und der Midijob-Übergangsbereich beginnt ab 603,01 Euro und reicht weiterhin bis 2.000 Euro monatlich.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet das ganz praktisch: Wer Mitarbeitende im Mindestlohnbereich beschäftigt, wer mit Minijobs arbeitet oder wer Midijobs als planbares Instrument zwischen Minijob und Vollzeit nutzt, sollte die eigenen Modelle vor Jahresbeginn 2026 prüfen. Denn es geht nicht nur darum, „den Stundenlohn anzupassen“, sondern auch darum, Statuswechsel zu vermeiden, Sozialversicherung korrekt zu berechnen und arbeitsvertragliche Regelungen sauber zu dokumentieren.

Im Folgenden bereiten wir die wichtigsten Punkte so auf, dass Sie direkt sehen, was zu tun ist – inklusive typischer Fallstricke und konkreter Umsetzungsschritte. Und: Wie aconax Sie dabei unterstützt, die Änderungen sauber, prüfungssicher und ohne unnötigen internen Aufwand umzusetzen.

Mindestlohn 2026: Was ändert sich konkret?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 01.01.2026 13,90 Euro brutto pro Stunde (2025: 12,82 Euro).
Die Bundesregierung hat die Anpassung per Verordnung umgesetzt, basierend auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission.

Für die Praxis heißt das: Alle Beschäftigten, die bislang mit einem Stundenlohn nahe Mindestlohn kalkuliert wurden, müssen ab Januar 2026 mindestens mit 13,90 Euro vergütet werden, sofern keine Ausnahmen greifen. In vielen Branchen betrifft das nicht nur Aushilfen, sondern auch Teilzeitkräfte, Saisonkräfte, Service- und Reinigungsbereiche, einfache Tätigkeiten im Lager/Logistik sowie Teile des Handwerks- und Gastgewerbes.

Unternehmerisch relevant ist dabei weniger die einzelne Erhöhung pro Stunde, sondern die Kettenwirkung: Höhere Stundenlöhne verändern Ihre Personalkosten je Einsatzstunde, sie verschieben Grenzwerte bei Minijobs/Midijobs, und sie können interne Lohnabstände (z. B. zwischen Einsteiger und Teamleitung) unter Druck setzen. Wer hier nicht plant, riskiert entweder Kostenüberraschungen oder Unruhe im Team.

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich – was bedeutet das für die Arbeitszeit?

Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab 01.01.2026 gilt: Minijob bis 603 Euro/Monat (bzw. 7.236 Euro/Jahr).

Das ist für Unternehmen deshalb so wichtig, weil die Arbeitszeit im Minijob in der Praxis häufig über „Stunden pro Monat“ gesteuert wird. Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass bei Zahlung genau des Mindestlohns (13,90 Euro) rechnerisch 43,38 Stunden pro Monat möglich sind, ohne die 603-Euro-Grenze zu überschreiten.

Was Sie daraus ableiten sollten

Wenn Sie Minijobber über feste Stundenpläne (z. B. 10 Std./Woche) einsetzen, sollten Sie prüfen, ob die geplante monatliche Stundenzahl bei 13,90 Euro weiterhin innerhalb der Minijob-Grenze bleibt. Gerade bei Monaten mit fünf Wochen, bei Mehrarbeit, bei Vertretungen oder bei schwankenden Dienstplänen ist die Grenze schneller gerissen als gedacht – und dann droht ein Statuswechsel oder Korrekturaufwand.

Ein sauberer Ansatz für Unternehmer ist, Minijobs nicht nur über „Wochenstunden“, sondern auch über monatliche Obergrenzen und klare interne Regeln für Mehrarbeit zu führen. Das schützt vor ungeplanten Überschreitungen und spart später Diskussionen.

Midijob 2026: Übergangsbereich startet bei 603,01 Euro – Chance und Risiko zugleich

Ab 01.01.2026 beginnt der Midijob-Übergangsbereich bei 603,01 Euro und reicht weiterhin bis 2.000 Euro monatlich.

Midijobs sind für viele Unternehmen ein praktisches Modell: Mitarbeitende sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (also mit voller Absicherung), gleichzeitig sind die Beiträge auf Arbeitnehmerseite reduziert, was die Nettoattraktivität erhöht.
Wichtig ist jedoch: Midijob ist kein „Marketingbegriff“, sondern ein Abrechnungs- und Beitragsmechanismus. Das heißt: Schon kleine Änderungen in Arbeitszeit oder Entgelt können dazu führen, dass jemand aus dem Übergangsbereich herausfällt – nach unten (Minijob) oder nach oben (reguläre SV-Pflicht ohne Übergangsbereich).

Der kritische Hinweis für 2026 (Statuswechsel)

Wenn der regelmäßige durchschnittliche Monatsverdienst 2026 bei 603 Euro oder darunter liegt, fällt die Beschäftigung in den Minijob. Wer hingegen sozialversicherungspflichtig bleiben soll, muss das Entgelt dauerhaft über 603 Euro liegen (also mindestens 603,01 Euro). Diese Schwelle wirkt klein, ist in der Praxis aber ein häufiger Fehlerpunkt, weil Unternehmen mit runden Beträgen planen („603 glatt“) oder Stundenpläne so knapp kalkulieren, dass der Durchschnitt nicht stabil über der Grenze bleibt.

Was bleibt unberührt? Tarifverträge und Mindestlohn

Die Mindestlohnanpassung lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt – gleichzeitig gilt: Wo Tariflohn unter Mindestlohn läge, muss natürlich dennoch mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden. In der Praxis sollten Sie deshalb nicht nur „Tarifvertrag vorhanden: alles gut“ denken, sondern prüfen, ob Ihre tatsächliche Vergütung (inkl. relevanter Bestandteile) die Untergrenze sicher erfüllt.

Unternehmer-Praxis: Die 7 Punkte, die Sie vor dem 01.01.2026 prüfen sollten

Damit die Umstellung nicht in hektischen Dezember-Tagen passiert, hier eine unternehmerische Prüfliste, die sich in der Praxis bewährt:

  1. Mindestlohn-Check in allen betroffenen Rollen
    Welche Tätigkeiten liegen aktuell bei oder nahe Mindestlohn? Wo ist Anpassung zwingend?
  2. Minijob-Stundenpläne neu kalkulieren
    Wie viele Stunden/Monat sind geplant? Gibt es Saisonspitzen? Gibt es Monate mit fünf Wochen? Ist Mehrarbeit geregelt?
  3. Midijob-Kandidaten identifizieren
    Wer liegt aktuell zwischen alter und neuer Untergrenze? Wer rutscht 2026 unbeabsichtigt in den Minijob, wenn „603 Euro glatt“ geplant ist?
  4. Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen prüfen
    Sind Stunden, Entgelt, Zuschläge, variable Bestandteile sauber definiert? Gibt es klare Regelungen zu Mehrarbeit/Vertretung?
  5. Lohnabrechnungssystem & Stammdaten
    Sind Mindestlohnwerte, Grenzwerte und Parameter rechtzeitig aktualisiert? Stimmen Zeitmodelle, Zuschläge, Abwesenheiten?
  6. Kommunikation intern
    Mitarbeitende im Minijob/Midijob verstehen Statuswechsel oft nicht. Klare Kommunikation verhindert Misstrauen und Nachfragen.
  7. Preiskalkulation & Marge
    Wenn Leistungen nach Stunden kalkuliert sind (Dienstleistung, Handwerk, Gastro, Pflege/Betreuung, Reinigung etc.), muss die Kalkulation angepasst werden – sonst frisst die Erhöhung still die Marge.

Typische Fehler, die Unternehmen 2026 vermeiden sollten

Aus Erfahrung sind es selten „große“ Fehler – sondern kleine Nachlässigkeiten, die in Summe teuer werden:

  • Minijob-Stunden werden nicht angepasst, obwohl der Stundenlohn steigt → Überschreitung der Grenze, Status-Themen, Korrekturen.
  • Midijob wird mit 603 Euro geplant statt 603,01 Euro → ungewollt Minijob statt SV-Pflicht.
  • Schwankende Arbeitszeiten ohne Steuerung → Durchschnittswerte kippen, Nachberechnungen werden nötig.
  • Unklare Vertragslagen (z. B. „bis zu X Stunden“) ohne klare Abrechnungslogik → Streitpotenzial, Prüfungsrisiko.
  • Lohnabstände im Team brechen (Mindestlohn steigt, darüber bleibt alles gleich) → Unzufriedenheit, Fluktuationsrisiko.

Wie aconax Sie als Partner unterstützt (für Unternehmer praxisnah)

Gerade bei Lohn- und Gehaltsthemen zählt weniger, was „theoretisch richtig“ ist, sondern was im Alltag sauber funktioniert: Dienstpläne, Stundenkonten, Abrechnung, Statusfragen und eine Dokumentation, die auch bei Rückfragen von Sozialversicherungsträgern oder bei Prüfungen trägt.

Die Steuerberatung aconax unterstützt Sie dabei, die Änderungen ab 01.01.2026 strukturiert umzusetzen – typischerweise in drei Schritten:

  1. Analyse & Risiko-Check
    Welche Beschäftigungsverhältnisse sind betroffen (Mindestlohn/Minijob/Midijob)? Wo drohen Statuswechsel oder Grenzwertüberschreitungen?
  2. Umsetzung in Abrechnung & Vertragslogik
    Saubere Parameter, klare Stunden-/Entgeltlogik, praxisgerechte Gestaltung für Minijob- und Midijob-Fälle.
  3. Dokumentation & Prozesssicherheit
    Damit Sie intern weniger Rückfragen haben, Statuswechsel nachvollziehbar sind und die Unterlagen im Fall einer Prüfung belastbar bleiben.

Wenn Sie möchten, prüfen wir gemeinsam Ihre aktuellen Minijob-/Midijob-Modelle und geben Ihnen eine klare Empfehlung, ob und wo Sie Arbeitszeit/Entgelt anpassen sollten, damit 2026 keine unnötigen Nacharbeiten entstehen.

Fazit: 2026 ist ein Planungsjahr – wer jetzt sauber umstellt, spart später Aufwand

Ab dem 01.01.2026 gilt: Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro, Midijob-Übergangsbereich ab 603,01 Euro bis 2.000 Euro.
Für Unternehmer ist das keine „kleine HR-Meldung“, sondern ein Thema, das Lohnabrechnung, Arbeitszeitmodelle und Personalkosten direkt betrifft.

Wenn Sie die Umstellung nicht nur korrekt, sondern auch effizient und prüfungssicher erledigen möchten, ist aconax der passende Partner: Wir sorgen dafür, dass Ihre Modelle in der Praxis funktionieren – und dass Sie 2026 nicht mit vermeidbaren Korrekturen, Statuswechseln oder unnötigen Kosten kämpfen.