Kein Lohnsteuerhaftung bei Pkw-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Privatnutzungsgestattung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat am 30. Juni 2025 den Haftungsbescheid gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgehoben, weil keine ausdrückliche oder konkludente Gestattung der Privatnutzung des Firmenwagens durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nachgewiesen werden konnte. Eine etwaige Nutzung wäre nach diesem jüngsten Urteil allenfalls als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren und nicht als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn
Wer war an dem aktuellen Urteil zur Privatnutzungsgestattung beteiligt und welche Ausgangslage bestand?
Klägerin war eine GmbH, deren Alleingesellschafter-Geschäftsführer einen gesellschaftseigenen Pkw ausschließlich für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellt bekam. Das Finanzamt setzte Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag fest und machte die GmbH wegen nicht einbehaltener Lohnsteuer haftbar; die GmbH widersprach und focht den Haftungsbescheid an.
Warum war der Fall in Bezug auf die Lohnsteuerhaftung überhaupt strittig?
Das Finanzamt ging davon aus, dass ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung seinen Firmenwagen auch privat nutzte. Es setzte deshalb Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag fest – mit der Begründung, es liege ein geldwerter Vorteil vor. Die GmbH widersprach: Im Geschäftsführervertrag war keine Privatnutzung vorgesehen, und der Geschäftsführer verfügte über eigene Privatfahrzeuge.
Warum war das Fahrtenbuch und der private Fuhrpark relevant?
Ein Fahrtenbuch lag vor, wies jedoch formale Mängel (lose Blätter, Rechenfehler, fehlende Tankbelege) auf. Entscheidend war aber, dass der Geschäftsführer über mehrere Privatfahrzeuge verfügte und am Sitz der Gesellschaft wohnte; diese Umstände sprachen gegen eine tatsächliche private Nutzung des Firmenwagens und schwächten den Anscheinsbeweis des Finanzamts.
Welche Begründung und Folgen für die Praxis zog das Gericht in diesem aktuellen Urteil?
Das Urteil betont die Bedeutung der vertraglichen und tatsächlichen Gestaltung: Klare Regelungen oder eindeutige Indizien für Privatnutzung sind erforderlich, damit das Finanzamt Lohnsteuerhaftung durchsetzen kann. Fehlt eine solche Gestattung, verschiebt sich die steuerliche Behandlung in den Bereich der körperschaftsteuerlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Prüfung (vGA).
Was sollten Unternehmen jetzt aus Sicht einer Steuerberatung konkret unternehmen?
Alle Unternehmen sollten die Geschäftsführerverträge auf Basis dieser aktuellen Rechtsprechung rund um die Privatnutzungsgestattung prüfen, die Nutzungsregelungen schriftlich fixieren und die Dokumentation (zum Beispiel im Zusammenhang von Fahrtenbüchern und Tankbelegen) verbessern. Gleichzeitig ist zu beachten, dass formale Mängel nicht zwangsläufig zu einer Lohnsteuerhaftung führen, wenn die Gesamtumstände gegen eine Privatnutzung sprechen. Dennoch empfiehlt sich grundsätzlich eine präventive vertragliche Klarstellung und steuerliche Beratung. Gern beraten wir Sie als professionelle Steuerberatung bei diesen wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhaftung.
Welche Risiken bestehen in Bezug auf die Lohnsteuerhaftung?
Auch nach dem neuerlichen Urteil bleiben für Unternehmen erhebliche steuerliche und dokumentarische Risiken bestehen, die nicht unterschätzt werden dürfen. Fehlt ein lückenloses und formell einwandfreies Fahrtenbuch, kann dies in anderen Fällen dazu führen, dass das Finanzamt aus dem äußeren Erscheinungsbild auf eine private Nutzung des Firmenwagens schließt und den sogenannten Anscheinsbeweis zugunsten einer Privatnutzung heranzieht. Darüber hinaus prüfen Finanzbehörden bei unklaren oder widersprüchlichen vertraglichen Regelungen besonders genau, ob eine Nutzungsvereinbarung tatsächlich fehlt oder nur schlecht dokumentiert ist. Unklare Formulierungen im Geschäftsführervertrag oder fehlende schriftliche Festlegungen erhöhen das Risiko, dass das Finanzamt eine wirtschaftliche Vorteilsgewährung annimmt. Selbst wenn eine Lohnsteuerhaftung in einem Einzelfall ausgeschlossen werden kann, bedeutet das nicht automatisch, dass keine steuerlichen Konsequenzen drohen: Nachforderungen können sich auf andere Steuerarten beziehen, steuerliche Betriebsprüfungen können intensiver ausfallen und es können zusätzliche Verfahrens- und Beratungskosten entstehen.
Welche Chancen ergeben sich im Zusammenhang mit diesem aktuellen Urteil?
Das Urteil eröffnet für Gesellschaften mit beschränkter Haftung neben den Risiken auch Chancen wie die Verbesserung der steuerlichen Gestaltung und internen Compliance. Darüber hinaus lassen sich auf Basis dieses Urteil auch Haftungsrisiken gezielt reduzieren. Wenn Unternehmen bewusst auf eine Privatnutzungsgestattung verzichten und diese Entscheidung vertraglich sowie faktisch konsequent umsetzen und dokumentieren, verringert sich das Risiko einer Lohnsteuerhaftung deutlich. Dies schafft für die betroffenen Unternehmen in dieser Konstellation Planungssicherheit bei der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Gleichzeitig bietet die Entscheidung die Gelegenheit, interne Regelwerke zu schärfen. Durch klare vertragliche Regelungen, standardisierte Nutzungsverbote oder -gestattungen und eine stringente Belegführung (vollständige Fahrtenbücher, Tankbelege, Übergabeprotokolle) lassen sich steuerliche Risiken frühzeitig erkennen und steuern. Unternehmen können diese Klarheit nutzen, um ihre steuerliche Position gegenüber Finanzbehörden zu stärken, die interne Kostenverrechnung zu präzisieren und die Entscheidungswege bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern an Gesellschafter-Geschäftsführer zu professionalisieren.

