Neufassung des BMF-Schreibens zu Einzelfragen der Abgeltungssteuer
In unserem Newsletter möchten wir Sie aktuell über die Änderungen und Neufassung des Schreibens des Bundesfinanzministeriums zu steuerliche relevanten Einzelfragen der Abgeltungssteuer informieren.
Warum wurde das Schreiben des Bundesfinanzministeriums überarbeitet?
Die Finanzverwaltung hat in den letzten Jahren eine Vielzahl ergänzender Teilerlasse veröffentlicht. Um Widersprüche zu vermeiden und die einheitliche Anwendung sicherzustellen, wurden alle Einzelfragen in einem konsolidierten Anwendungsschreiben zusammengeführt. Ziel ist, Unsicherheiten im Bankensektor und bei Privatanlegern abzubauen und einheitliche Standards für die Zukunft zu schaffen
Wer ist von der Neufassung betroffen?
Kapitalanleger, Banken, Depotstellen und Steuerberater sind unmittelbar von den neuen Verwaltungshinweisen betroffen. Seit dem 14. Mai 2025 gelten bundeseinheitliche Vorgaben, die sämtliche Institute und Berater bei der Abwicklung von Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen in der Abgeltungssteuer berücksichtigen müssen.
Wie ist das Schreiben aufgebaut?
Das Dokument gliedert sich in vier Hauptkapitel:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Paragraf 20 Einkommensteuergesetz)
- Sondersteuertarif für Kapitalerträge (Paragraf 32d Einkommensteuergesetz)
- Einkünfte mit Steuerabzug (Paragraf 43, 43a Einkommensteuergesetz)
- Entrichtung und Freistellung (Paragraf 44, 44a Einkommensteuergesetz)
In jedem Abschnitt finden sich ausführliche Erläuterungen, Querverweise und Beispiele, um die korrekte Einordnung und Verbuchung zu erleichtern.
Was regelt das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums?
Das Schreiben IV C 1 – S 2252/00075/016/070 des Bundesfinanzministeriums fasst die bisherigen Einzelfragen zur Abgeltungssteuer neu zusammen und ersetzt das Vorgängerschreiben vom 19. Mai 2022 sowie zwei nachfolgende Änderungsschreiben aus 2022 und 2023. Zu den zentralen Themen gehören:
- Erträge aus Kapitalanlagen: (Paragraf 20 Einkommensteuergesetz): Dividenden, stille Gesellschaften, Lebensversicherungen, Zertifikate, Nutzungsersatz bei Rückabwicklungen
- Termingeschäfte (Paragraf 20 Absatz. 2 Nummer 3): Optionen, Futures, Swaps, Devisentermingeschäfte, Barausgleich, Stillhalterprämien
- Verluste und Forderungsausfälle: Insolvenzverluste, Verzichtserlöse, Wiederaufleben von Besserungsscheinen
- Steuerabzug (Paragraf 43, 43a): getrennte Verlusttöpfe, ausländische Quellensteuer nur im Veranlagungsverfahren, Besonderheiten bei Banken
- Steuerfreistellung (Paragraf 44a): Freistellungsaufträge, Nichtveranlagungsbescheinigungen, gemeinsame Bescheinigungen von Ehegatten
- Ausnahmen vom Abgeltungssteuersatz (Paragraf 32d): Darlehen an nahestehende Personen, Beteiligungshöhen über 1 % oder 25 %, Antrag auf persönliche Besteuerung
- Sonderfälle: Rohstoffzertifikate mit Physischer Auslieferung, Zinscaps/Floors, Swaps, Kryptowerte als Kapitalerträge
Welche konkreten Neuerungen ergeben sich aus der Neufassung des Schreibens?
Hinsichtlich der Erträge aus Kapitalanlagen ist unter anderem geregelt, dass Unternehmen ihre Buchungssysteme nunmehr so anpassen müssen, dass Dividenden, stille Gesellschaftserträge und Lebensversicherungsleistungen nun nach den im BMF-Schreiben exakt definierten Zuflusszeitpunkten erfasst werden. Bei Rückabwicklungen ist der Nutzungsersatz gesondert auszuweisen, um eine korrekte Aufteilung zwischen Ertrag und Entschädigung sicherzustellen1. Dies verhindert späteren Streit bei Betriebsprüfungen.
Weiterhin sind Optionen, Futures und Swaps künftig anhand der neuen Randziffern getrennt zu bilanzieren. Firmen müssen Stillhalterprämien, Barausgleiche und Devisentermingeschäfte eigenständig in separaten Verlust- und Gewinntöpfen führen. IT-Systeme von Finanzabteilungen benötigen daher dringend Updates, um die strikte Verlustverrechnung sicherzustellen.
Konzerngesellschaften, die Darlehen an verbundene Unternehmen gewähren, dürfen künftig nicht automatisch den Steuersatz der Abgeltungssteuer nutzen. Stattdessen müssen sie Darlehensbedingungen und Beteiligungsquoten über 1 Prozent dokumentieren und gegebenenfalls auf persönliche Besteuerung optieren, was Kreditverträge und Zinsabrechnungen komplexer macht.
Darüber hinaus sollten Personalabteilungen die Mitarbeiter bei der Einrichtung gemeinsamer Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen unterstützen. Insbesondere bei Firmenpensionen und Mitarbeiterbeteiligungen sind neue Formulare notwendig, um bei Gesamtdividenden die Freistellungsgrenze optimal auszuschöpfen.
Eine weitere Regelung betrifft die Rohstoffzertifikate. Unternehmen, welche die Zertifikate mit physischer Auslieferungsverpflichtung halten, müssen nach den Randziffern 100-117 eine Endbesteuerung zum Lieferzeitpunkt vornehmen. Caps, Floors und Swap-Kontrakte sind nach neuen Randziffern 85-96 zu trennen und in speziellen Unterkonten zu führen, um Fehlallokationen im Hedging-Management zu vermeiden.
Warum würden diese konkreten Änderungen durchgeführt?
Diverse Randziffern wurden aufgrund geänderter Auffassungen in der Finanzverwaltung angepasst. Durch Zusammenführung bislang verteilter oder widersprüchlicher Stellungnahmen soll die Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und Prüfer erhöht werden. Zudem erfordern die stetig neuen Finanzprodukte wie Kryptowährungen, ausländische thesaurierende Fonds und komplexe Derivate in dieser Konstellation klare Regeln für deren Besteuerung. Die Neufassung ergänzt aus diesen Gründen spezifische Hinweise zu diesen Instrumenten und vermeidet so Auslegungslücken in der Praxis.
Wann tritt die Neuregelung in Kraft?
Für alle Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, sind die neuen Grundsätze ab sofort auf offene Fälle anzuwenden. Steuerbescheinigungen, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellt werden, müssen nach den Mustern des neuen Schreibens erfolgen.
Welche Auswirkungen hat die Neufassung auf Unternehmen?
Banken und Finanzdienstleister müssen ihre internen Verarbeitungsprozesse anpassen. Insbesondere die korrekte Führung der getrennten Verlustverrechnungstöpfe und die Handhabung ausländischer Quellensteuern erfordern technische Updates in den Depot- und Abrechnungssystemen. Steuerberater sollten ihre Mandanten rechtzeitig über neue Informationspflichten und mögliche steuerliche Fristen informieren.
Wo finden Sie die vollständigen Details zur Neufassung des Schreibens hinsichtlich der Abgeltungssteuer?
Das konsolidierte Anwendungsschreiben können Sie als PDF direkt von der Website des Bundesfinanzministeriums herunterladen. Gern beraten wir Sie zu weiterführenden Fragen und den für Sie relevanten Inhalten individuell und ganz nach Ihrem Bedarf.

