Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
Die Anpassungen im Rahmen der Bürokratieentlastungsgesetze sind in diversen politischen und wirtschaftlichen Diskussionen häufig in den Medien. Doch welche Auswirkungen haben die Anpassungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Bezug auf das Umsatzsteuergesetz konkret und was bedeutet dies für Steuerzahler und uns als professionellen Steuerberater. Im folgenden Newsletter erfahren Sie alle relevanten Aspekte im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetzes.
Wie ist die Historie der Bürokratieentlastungsgesetze und was waren die wesentlichen Meilensteine?
Im Jahr 2015 wurde das Erste Bürokratieentlastungsgesetz eingeführt und dieses legte den Grundstein für die Entbürokratisierung und zielte vor allem auf kleinere Unternehmen ab. Die wichtigsten Inhalte der 2017 und 2020 folgenden Bürokratieentlastungsgesetze II und III finden Sie folgend im Kurzüberblick:
- Elektronische Meldungen: Einführung der Möglichkeit, bestimmte Meldungen elektronisch einzureichen, beispielsweise bei der Sozialversicherung.
- Anhebung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht und die Erstellung von Jahresabschlüssen.
- Einführung von Erleichterungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
- Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 Euro.
- Einführung der Möglichkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln.
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine auf sechs Monate.
- Förderung der Nutzung elektronischer Rechnungen, insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen.
Insgesamt gab es zahlreiche weitere Anpassungen, die dazu beitragen sollten, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Digitalisierung voranzutreiben. Insbesondere für kleinere Unternehmen wurden viele Anpassungen mit dem Ziel der Entlastung eingeführt. Dies trifft auch auf das aktuelle Bürokratieentlastungsgesetz zu.
Was ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz?
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, welches am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, zielt wie die vorherigen Entlastungsgesetze darauf ab, Unternehmen, Bürger und Verwaltungen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Es umfasst zahlreiche Maßnahmen, die insbesondere die Digitalisierung fördern und administrative Prozesse vereinfachen sollen. Im Bereich der Umsatzsteuer treten ab dem 1. Januar 2025 wichtige Änderungen in Kraft. Inhaltlich wurden unter anderem folgende Entscheidungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes getroffen:
- Die Fristen für die Aufbewahrung von Rechnungen und Buchungsbelegen wurden von zehn auf acht Jahre reduziert.
- Die Pflicht zur Vorlage von Meldezetteln in Hotels wurde stark vereinfacht, wodurch jährlich Millionen von Formularen eingespart werden sollen.
Die weiteren konkreten Inhalte in Bezug auf die Umsatzsteuerzahllast und Auswirkungen auf das Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz folgenden in den weiteren Kapiteln. Insgesamt sollen durch das Gesetz nach Angaben der Bundesregierung Bürokratiekosten in Höhe von rund 944 Millionen Euro jährlich eingespart werden.
Welche Änderungen gibt es bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rahmen der Änderungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes?
Eine zentrale Neuerung des aktuellen Gesetzes betrifft die Schwellenwerte für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Dabei handelt es sich um eine Pflichtmeldung, die Unternehmen regelmäßig gegenüber dem Finanzamt vornehmen müssen, um die eingenommene Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Mit dem Büroentlastungsgesetz wurde der Schwellenwert für die monatliche Abgabepflicht von 7.500 Euro auf 9.000 Euro der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres angehoben (Paragraph 18 Absatz 2, 2a Umsatzsteuergesetz). Unternehmen, deren Zahllast unter diesem Wert liegt, können ihre Voranmeldungen künftig vierteljährlich statt monatlich einreichen. Dies reduziert den administrativen Aufwand, da weniger Unternehmen die Umsatzsteuer-Voranmeldung vornehmen müssen.
Ergänzend dazu wurde auch die Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung wurde angepasst.
Die Differenzbesteuerung ist ein besonderes umsatzsteuerliches Verfahren, das vor allem für Wiederverkäufer wie Antiquitätenhändler, Gebrauchtwarenhändler oder Autohändler von Bedeutung ist.
Ab 2025 hat sich der Schwellenwert, auch als Bagatellgrenze bezeichnet, für den Einkaufspreis von 500 Euro auf 750 Euro erhöht. Dies ist in Paragraph 25a Absatz 4 Umsatzsteuergesetz geregelt. Diese Änderung erleichtert insbesondere Wiederverkäufern die Ermittlung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage, da sie die Gesamtdifferenzbildung für Einkäufe und Verkäufe innerhalb eines Besteuerungszeitraums anwenden können und somit weniger Transaktionen im Detail überprüft werden müssen.
Welche Vorteile bringen die Änderungen durch das Vierte Büroentlastungsgesetz für Unternehmen?
Die neuen Regelungen entlasten Unternehmen durch eine Reduzierung der Meldepflichten und eine Vereinfachung der steuerlichen Prozesse. Insbesondere kleinere Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, Voranmeldungen seltener abzugeben, und von der vereinfachten Handhabung der Differenzbesteuerung. Durch die Reduzierung des bürokratischen Aufwands in dieser Konstellation sinkt die Arbeitslast hinsichtlich erforderlicher Meldepflichten und der Schriftverkehr mit dem Finanzamt.
Wie sollten Unternehmen jetzt aufgrund des aktuellen Gesetzes vorgehen?
Aufgrund der Anpassungen durch das Büroentlastungsgesetz bietet sich für die betroffenen Unternehmen die Chance, die eigenen Umsatzsteuerprozesse zu überprüfen und an die neuen Regelungen anzupassen. Da sich je nach Konstellation neben den Summen auch die Zeiträume für die Abgabepflichten ändern, empfiehlt es sich, die möglichen Optimierungen mit einem erfahrenen Steuerberater zu überprüfen. Eine Folge dabei kann auch die Aktualisierung bzw. Anpassung der Buchhaltungssoftware sein. Auch in Bezug auf die Kommunikationsstrategie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte sich Gedanken gemacht werden, gegebenenfalls lohnen sich Schulungen, um das Optimum für die Umsatzsteuerzahllast herauszuholen. Gern beraten wir Sie in diesem Zusammenhang mit unseren bestens ausgebildeten Mitarbeitern.